Unternehmensrecht, Teil eins

Großlehrbuch von Karsten Schmidt in 6. Auflage

Matthias Wiemers

cover-karsten-schmidtDer Altmeister des deutschen Handels- und Gesellschaftsrechts, Karsten Schmidt, unterhält bekanntlich im Heymanns Verlag (jetzt: Wolters Kluwer) seit Jahrzehnten zwei Große Lehrbücher. Das erste der beiden Werke, das „Handelsrecht“, ist kürzlich in sechster Auflage neu erschienen. Wer sich in seiner Ausbildung im Schwerpunkt dem Unternehmensrecht widmen möchte, kommt schnell mit einem Grundriss oder Kurzlehrbuch nicht mehr aus. Aber auch derjenige, der – wie der Rezensent – seine Schwerpunkte im Studium anders gesetzt hat und sich nunmehr einen aktuellen systematischen Überblick über das Unternehmensrecht verschaffen möchte, kommt an diesem Solitär nicht vorbei.

Der Band ist in insgesamt zwei Teile, zwölf Abschnitte und 36 Paragraphen unterteilt. Zu Beginn wird der Leser „abgeholt“ und lernt die Besonderheiten des Handelsrechts kennen, lernt Handelsrecht in die Rechtsordnung einzuordnen (Erster Abschnitt im ersten Teil: „Aufgaben und Entwicklung des Handelsrechts“)

Sodann geht es um „das Unternehmen im Handelsrecht“, den Kaufmannsbegriff, die handelsrechtliche Publizität und „die Stellvertretung des Unternehmensträgers und das kaufmännische Personal“ (fünfter Abschnitt), bevor sich dann im zweiten Teil der Blick von „Handelsrecht, Kaufmann und Unternehmen“ auf die „Handelsgeschäfte“ wendet. Hier werden neben „Allgemeinen Lehren“ die Themen „laufende Geschäftsverbindung und laufende Rechnung“, „Sachen- und Wertpapierrecht des Handels“, „Vertriebsrecht“, „Transport- und Lagerrecht“ sowie „Finanzdienstleistungen und sonstige Handelsgeschäfte“ im besonderen erläutert.

Der Autor versteht es, seinen Stoff sehr gut lesbar darzustellen – angesichts eines zunehmenden Einflusses des europäischen Rechts auch in diesem Bereich ein nicht immer einfaches Unterfangen. Die Darstellung orientiert sich – sieht man auf die Nachweise in den Fußnoten – stark an der Rechtsprechung. Schmidt versteht es aber darüber hinaus auch, (berühmte) Meinungen der Literatur darzustellen und die historische Entwicklung der behandelten Institute zumindest stichwortartig anzureißen. Der Band ist durchgehend mit kleinen Beispielen durchzogen und – soweit für erforderlich gehalten – die bei Juristen beliebten „Meinungsstreite“ kommen auch vor – zumindest in den Fußnoten. Alles in allem ein Lesevergnügen auch für juristische Praktiker. Der zweite Band, „Gesellschaftsrecht“, soll im kommenden Jahr neu aufgelegt erscheinen.

Karsten Schmidt
Handelsrecht. Unternehmensrecht I
6. Auflage, Carl Heymanns Verlag, Köln 2014,
1225 S., 119 Euro
ISBN 978-3-452-27796-1

Veröffentlicht von on Sep 1st, 2014 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

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