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	<description>Die Karriere-Zeitschrift für Juristen im Netz</description>
	<pubDate>Mon, 14 May 2012 10:25:08 +0000</pubDate>
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		<title>Als in Deutschland die Menschenrechte mit Füßen getreten wurden</title>
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		<pubDate>Mon, 14 May 2012 10:23:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
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Ehemalige Westberliner Abiturienten haben ihre Erinnerungen an den Mauerbau 1961 und die Zeit davor aufgeschrieben
Benedikt Vallendar
Berlin – Es gibt Fälle, da steht die Staatsraison über den allgemeinen Menschenrechten. So geschah es am 13. August 1961, als die SED Westberlin einmauerte, um dahinter ihr „Arbeiter- und Bauernparadies“  zu errichten. In „Immer auf der Hut“ beschreiben ehemalige [...]]]></description>
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<p><strong>Ehemalige Westberliner Abiturienten haben ihre Erinnerungen an den Mauerbau 1961 und die Zeit davor aufgeschrieben</strong></p>
<p><em>Benedikt Vallendar</em></p>
<p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-2366" title="lit-vallendar-mauer-buch-immer_auf_der_hut" src="http://www.justament.de/wp-content/uploads/2012/05/lit-vallendar-mauer-buch-immer_auf_der_hut-101x150.gif" alt="lit-vallendar-mauer-buch-immer_auf_der_hut" width="101" height="150" />Berlin – Es gibt Fälle, da steht die Staatsraison über den allgemeinen Menschenrechten. So geschah es am 13. August 1961, als die SED Westberlin einmauerte, um dahinter ihr „Arbeiter- und Bauernparadies“  zu errichten. In „Immer auf der Hut“ beschreiben ehemalige Schülerinnen und Schüler der Bertha von Suttner Schule in Berlin-Reineckendorf, ehemals West-Berlin, wie sie Ende der Fünfzigerjahre von beiden Stadthälften hin- und herpendelten und dabei manch böse Überraschung erlebten; und das nicht nur beim Grenzübertritt, der stets einem Vabanquespiel glich. „Eine unabhängige Justiz war der DDR bekanntlich unbekannt“, sagt einer der Autoren und ehemaligen Zeitzeugen. „Entsprechend willkürlich konnten DDR-Grenzer mit uns umspringen“.</p>
<p>Wer als Jura-Student des Jahres 2012 wissen möchte, wie sich das Leben für Oberprimaner, 18 bis 20-Jährige, im anderen Teil Deutschlands bis zum Mauerbau 1961 abspielte, wie elementare Menschen- und Bürgerrechte in der DDR buchstäblich mit den Füßen getreten wurden, dem sei dieses Buch wärmsten empfohlen. Was Recht bedeutet und wie sich Unrecht in der DDR tatsächlich zeigte, beschreiben die Autoren anhand zahlreicher Beispiele aus ihren eigenen Biografien.</p>
<p>Nicht alle ehemaligen „Ost-Schüler“ der Bertha von Suttner Schule haben es damals so ohne weiteres von Ost nach West geschafft – manches, auch lebensgefährliche Hindernis, musste überwunden werden, um ein Leben in Freiheit führen zu können. Auch davon berichtet das Buch, und es zeigt, dass 1989 nicht nur eine Mauer, sondern auch ein im Innern verfaultes Rechtssystem buchstäblich im Nichts verschwunden ist.</p>
<p><strong>Schülerinnen und Schüler der Bertha von Suttner Schule Berlin Reineckendorf - „Immer auf der Hut“. Als die Mauer dazwischen kam.<br />
Verlag Schleichers Buchhandlung Berlin Dahlem, Berlin 2012<br />
212 Seiten (mit bgfgt. DVD), 19.90 Euro<br />
ISBN 978-3-9809089-4-8</strong></p>
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		<title>ESUG - Das neue Insolvenzrecht</title>
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		<pubDate>Mon, 14 May 2012 10:06:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
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		<category><![CDATA[NIEKIELS SERVICE ECKE]]></category>

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		<category><![CDATA[Sanierung von Unternehmen]]></category>

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		<description><![CDATA[Oliver Niekiel
Am 1. März 2012 ist das ESUG (= Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) in Kraft getreten. Wesentliche Neuerung: Bereits unmittelbar nach dem Eingang des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingerichtet werden. Dessen Befugnisse sind insbesondere in § 56a InsO geregelt: Vor der Bestellung des Verwalters ist dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Oliver Niekiel</p>
<div id="attachment_2362" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><img class="size-thumbnail wp-image-2362" title="drum-herum-niekiel-insolvenzrecht-pincerno_-_billbrook_1902" src="http://www.justament.de/wp-content/uploads/2012/05/drum-herum-niekiel-insolvenzrecht-pincerno_-_billbrook_1902-150x99.jpg" alt="Foto: Wikipedia" width="150" height="99" /><p class="wp-caption-text">Foto: Wikipedia</p></div>
<p>Am 1. März 2012 ist das ESUG (= Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) in Kraft getreten. Wesentliche Neuerung: Bereits unmittelbar nach dem Eingang des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingerichtet werden. Dessen Befugnisse sind insbesondere in § 56a InsO geregelt: Vor der Bestellung des Verwalters ist dem Ausschuss Gelegenheit zu geben, sich zu den Anforderungen, die an den Verwalter zu stellen sind, und zur Person des Verwalters zu äußern, soweit dies nicht offensichtlich zu einer nachteiligen Veränderung der Vermögenslage des Schuldners führt. Das Gericht darf von einem einstimmigen Vorschlag des Ausschusses zur Person des Verwalters nur abweichen, wenn die vorgeschlagene Person für die Übernahme des Amtes nicht geeignet ist. Das Gericht hat bei der Auswahl des Verwalters die vom Ausschuss beschlossenen Anforderungen an die Person des Verwalters zugrunde zu legen. Hat das Gericht mit Rücksicht auf eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage des Schuldners von einer Anhörung abgesehen, so kann der Ausschuss in seiner ersten Sitzung einstimmig eine andere als die bestellte Person zum Insolvenzverwalter wählen.</p>
<p>Daneben ist dem vorläufigen Gläubigerausschuss vor der Entscheidung über einen Antrag auf Eigenverwaltung Gelegenheit zur Äußerung zu geben (§ 270 Abs. 3 S. 1 InsO). Einen Antrag des Schuldners auf Eigenverwaltung darf das Gericht ablehnen, wenn ihm Umstände bekannt sind, die befürchten lassen, dass die Anordnung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führt. Wird jedoch der Antrag von einem einstimmigen Beschluss des vorläufigen Gläubigerausschusses unterstützt, gilt die Anordnung als nicht nachteilig für die Gläubiger (§ 270 Abs. 2, 3 InsO).</p>
<p>Voraussetzung für die Einrichtung des vorläufigen Gläubigerausschusses ist nach § 22a Abs. 1 InsO, dass im Geschäftsjahr vor Antragstellung mindestens zwei der folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Eine Bilanzsumme von mindestens 4,84 Mio. € nach Abzug eines auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Fehlbetrags gemäß § 268 Abs. 3 HGB, Umsatzerlöse von mindestens 9,68 Mio. €, Jahresdurchschnittlich mindestens 50 Arbeitnehmer. Werden diese Werte nicht erreicht, so kann ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingerichtet werden, wenn der Schuldner, ein Gläubiger oder der vorläufige Sachwalter einen entsprechenden Antrag stellt, Personen benannt werden, die als Mitglieder in Frage kommen und eine Einverständniserklärung dieser Personen vorliegt (§ 22a Abs. 2 InsO).</p>
<p>Durch das ESUG wird ferner die Anordnung einer Eigenverwaltung erleichtert. Eine Ausprägung der vorläufigen Eigenverwaltung ist das sogenannte Schutzschirmverfahren, das in § 270b InsO seinen Niederschlag gefunden hat. Auf einen entsprechenden Gerichtsbeschluss hin erhält der Schuldner die Gelegenheit, unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters für die Dauer von bis zu drei Monaten frei von Vollstreckungsmaßnahmen in eigener Verantwortung einen Sanierungsplan auf die Beine zu stellen, der Grundlage eines späteren Insolvenzplans ist. Voraussetzung: Der Schuldner hat mit dem Antrag eine mit Gründen versehene Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts oder einer Person mit vergleichbarer Qualifikation vorzulegen, aus der sich ergibt, dass drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist (§ 270b Abs. 1 S. 3 InsO). Durch das sogenannte Schutzschirmverfahren wird dem Schuldner zugleich die Möglichkeit eröffnet, selbst Masseverbindlichkeiten zu begründen (Anordnung des Gerichts erforderlich, vgl. § 270b Abs. 3 InsO). Erwähnenswert ist ferner die Regelung des § 225a InsO. Die Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte der am Schuldner beteiligten Personen bleiben danach vom Insolvenzplan unberührt, es sei denn, dass der Plan etwas anderes bestimmt.</p>
<p>Der Schuldner hat neuerdings auch die Möglichkeit, im Plan vorzusehen, für bestimmte Gläubiger Mittel für den Fall vorzusehen, dass diese ihre Schlechterstellung nachweisen. Außerhalb des eigentlichen Insolvenzverfahrens ist dann zu klären, ob die Beteiligten einen Ausgleich aus diesen Mitteln erhalten (§ 251 Abs. 3 InsO). Nach neuer Rechtslage sind außerdem Rechtsmittel gegen den Plan nur noch dann zulässig, wenn dem Plan spätestens im Abstimmungstermin in schriftlicher Form widersprochen, gegen den Plan gestimmt und glaubhaft gemacht wurde, dass der Widersprechende durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird. Außerdem muss glaubhaft gemacht werden, dass dieser Nachteil nicht durch Zahlung der „Sondermittel“ ausgeglichen werden kann. Insgesamt hat das Insolvenzrecht durch das ESUG somit umfangreiche Neuerungen erfahren. Es bleibt abzuwarten, ob diese in der Praxis zu den gewünschten Ergebnissen führen.</p>
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		<title>Der Klassiker mit neuem Namen</title>
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		<pubDate>Mon, 07 May 2012 11:18:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Der Platzhirsch unter den StGB-Kommentaren: Fischer
Patrick Mensel
Die Kommentierungsart des Fischer ist schon als einzigartig zu bezeichnen. Die richtige Mischung aus Standardwissen und Spezialkenntnissen macht aus diesem Kommentar eine überaus interessante Alternative zu anderen Standardwerken dieses Rechtsgebietes. Die unzähligen Hinweise auf weiterführendes Schrifttum zur Vertiefung sind nahezu umfassend und sollten auch an Nebenproblemen Interessierte gänzlich zufriedenstellen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Platzhirsch unter den StGB-Kommentaren: Fischer</strong></p>
<p><em>Patrick Mensel</em></p>
<p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-2357" title="lit-patrick-mensel-fischer-cover" src="http://www.justament.de/wp-content/uploads/2012/05/lit-patrick-mensel-fischer-cover-150x150.jpg" alt="lit-patrick-mensel-fischer-cover" width="150" height="150" />Die Kommentierungsart des Fischer ist schon als einzigartig zu bezeichnen. Die richtige Mischung aus Standardwissen und Spezialkenntnissen macht aus diesem Kommentar eine überaus interessante Alternative zu anderen Standardwerken dieses Rechtsgebietes. Die unzähligen Hinweise auf weiterführendes Schrifttum zur Vertiefung sind nahezu umfassend und sollten auch an Nebenproblemen Interessierte gänzlich zufriedenstellen. Studenten werden im Rahmen ihrer Hausarbeiten sicher auch die üppigen Literaturverweise zu schätzen wissen. In dem eigentlichen Kommentierungstext sind die Hinweise natürlich ebenfalls eingefügt, was einerseits den Lesefluss sehr stark hemmt, andererseits erlaubt, auf Fußnoten zu verzichten. An manchen Stellen ist das Verhältnis zwischen eigentlicher Kommentierung und Verweis für das Lesevergnügen sehr ungünstig ausgefallen. Daran vermögen auch die mit fetter Schrift verzeichneten Schlüsselwörter nichts zu ändern.</p>
<p>Schaut man sich den Inhalt des Fischer genauer an, so wird schnell deutlich, welch eine Bandbreite an Lesern von diesem Kommentar zu profitieren wissen. Da sind zum einen die Studenten und Referendare, welche die Darstellung der Meinungsstreitigkeiten zu verstehen und zu merken haben; andererseits die Praktiker, die mit den klaren Einteilungen zwischen Literatur- und Rechtssprechungsansicht schnell die für die Praxis bedeutende Ansicht heraussuchen können, ohne sich allzu sehr in theoretische Abhandlungen zu verstricken. So wird der Fischer seinem breitem Publikum vollauf gerecht und weiß der Kluft zwischen Theorie und Praxis eine gute Antwort entgegenzuhalten.</p>
<p>Der Allgemeine Teil, der sich durch eine geringe Normenanzahl bei gleichzeitig hoher dogmatischer Durchdringung auszeichnet, wird, wie nicht anders zu erwarten, gekonnt dargestellt. Klassiker wie der Erlaubnistatbestandsirrtum oder die Frage nach dem Grad der Kausalität der Hilfeleistung werden gekonnt aufgearbeitet, um den Leser nicht mit zu wirren und umständlichen Details zu überschwemmen. Wer bei einer Streitdarstellung auf den Fischer setzt, wird jedenfalls nicht enttäuscht. Referendare werden in kürzester Zeit auch die Darstellungen zu den Strafzumessungsvorschriften zu schätzen lernen.</p>
<p>Im Besonderen Teil sind alle neuen höchstrichterlichen Entscheidungen eingebaut worden, wie die des EuGH zum Glücksspielrecht (gesetzlich festgesetzte Monopole der staatlichen Lottogesellschaften) oder Urteile zu vermögensrechtlichen Delikten wie der Untreue, die im Rahmen der Wirtschaftskrise deutlich zugenommen haben. Den Benutzer des Fischer erwartet eine kompetente Einarbeitung aller aktueller Fragen und Diskussionen (z. B. Sterbehilfe), die auf altbewährte Weise geglückt ist.</p>
<p>Kurzum der Fischer ist und bleibt ein sehr gutes Standardwerk und ein absolutes Muss für alle Strafrechtler. Mit seinem Kauf macht man nichts falsch, aber vieles richtig.</p>
<p>Thomas Fischer<br />
Strafgesetzbuch und Nebengesetze<br />
C.H. Beck Verlag<br />
2011, 58. Auflage, München, 2548, 78,00 €<br />
ISBN 978-3-406-60892-6</p>
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		<title>Assessorklausur Strafrecht</title>
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		<pubDate>Mon, 07 May 2012 11:04:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[<a class="pdf" href="http://www.lexxion.de/justament/pdf/aßma.sv.pdf" target="_self">Klausur</a>
<a class="pdf" href="http://www.lexxion.de/justament/pdf/aßma.lös.pdf" target="_self">Lösung</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Online-Übungsklausur mit Lösungsskizze von Jura Intensiv*</strong></p>
<p><strong>Gutes Gelingen und viel Erfolg beim Lösen wünscht die justament-Redaktion!</strong><br />
<strong>Fall: &#8220;Aßmann&#8221;</strong></p>
<p>Auszug aus den Akten des Strafverfahrens 14 Js27/80 der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Münster:</p>
<p>Aktenstück 1: Polizeibericht des Polizeipräsidiums Münster: In der Nacht vom 26.10.2011 auf den 27.10. 2011 führten mein Kollege POM Lehmann und ich eine allgemeine Verkehrskontrolle auf der B 68 Richtung Warendorf zwischen Münster und Telgte durch. Gegen 1.40 Uhr näherte sich mit hoher  Geschwindigkeit ein PKW, dessen rechter Scheinwerfer defekt war.</p>
<p>&#8230;</p>
<p><a class="pdf" href="http://www.lexxion.de/justament/pdf/aßma.sv.pdf" onclick="return TrackClick('http%3A%2F%2Fwww.lexxion.de%2Fjustament%2Fpdf%2Fa%C3%9Fma.sv.pdf','Klausur')" target="_self">Klausur</a><br />
<a class="pdf" href="http://www.lexxion.de/justament/pdf/aßma.lös.pdf" onclick="return TrackClick('http%3A%2F%2Fwww.lexxion.de%2Fjustament%2Fpdf%2Fa%C3%9Fma.l%C3%B6s.pdf','L%C3%B6sung')" target="_self">Lösung</a></p>
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		<title>Für Fortgeschrittene</title>
		<link>http://www.justament.de/archives/2347</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Apr 2012 10:29:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Das Europarecht-Lehrbuch von Oppermann/Classen/Nettesheim in 5. Auflage
Matthias Wiemers
In immer kürzeren Abständen erscheinen Neuauflagen dieses bewährten, erstmals im Jahre 1990 von Thomas Opermann allein aufgelegten Lehrbuchs. Diese im vergangenen Herbst erschienene Neubearbeitung durch drei Autoren wirbt – vielleicht etwas überflüssigerweise – mit der Aufschrift „Mit Lissabon-Vertrag“, während es auf  der Vorauflage noch hieß „Berücksichtigt: Lissabon-Vertrag“. Wird [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Europarecht-Lehrbuch von Oppermann/Classen/Nettesheim in 5. Auflage</strong></p>
<p><em>Matthias Wiemers</em></p>
<p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-2348" title="lit-wiemers-oppermann-europarecht" src="http://www.justament.de/wp-content/uploads/2012/04/lit-wiemers-oppermann-europarecht-150x150.jpg" alt="lit-wiemers-oppermann-europarecht" width="150" height="150" />In immer kürzeren Abständen erscheinen Neuauflagen dieses bewährten, erstmals im Jahre 1990 von Thomas Opermann allein aufgelegten Lehrbuchs. Diese im vergangenen Herbst erschienene Neubearbeitung durch drei Autoren wirbt – vielleicht etwas überflüssigerweise – mit der Aufschrift „Mit Lissabon-Vertrag“, während es auf  der Vorauflage noch hieß „Berücksichtigt: Lissabon-Vertrag“. Wird hier vielleicht inzwischen mit einer Selbstverständlichkeit geworben, so kommt es doch letztlich auf den Inhalt an. Die Regelungen des Lissabon-Vertrages werden – mit Ausnahme im Rahmen der historischen Einführung von Oppermann – nicht gesondert erörtert, sondern sind durchweg eingearbeitet. Auffällig ist allerdings, dass das aufsehenerregende Lissabon-Urteil und seine Konsequenzen für die Staatspraxis innerhalb der Bundesrepublik Deutschland keine Behandlung erfahren. Das Lehrbuch hat eine eindeutig europäische Perspektive.<br />
Wie in der Reihe „Juristische Kurz-Lehrbücher“ üblich, werden durchgehend zwei Schriftgrößen verwendet, womit in Form der kleineren Schrift Material zur vertiefenden Lektüre bereitgestellt wird. Vom Umfang her ist die Neuauflage nur knapp gewachsen, dennoch ist das Buch natürlich kein Anfängerwerk, sondern einerseits zur systematischen Aneignung von Einzelmaterien und andererseits als Nachschlagewerk zu empfehlen. Angesichts der jedenfalls im Gefühl des Rezensenten zunehmenden Rechtsetzungs- und Neuordnungsaktivität der Europäischen Union war es deshalb konsequent, bereits nach zwei Jahren eine Neuauflage durchzuführen.</p>
<p>Oppermann/Classen/Nettesheim<br />
Europarecht<br />
5. Aufl., Verlag C. H. Beck, München 2011<br />
706 S., 37,90 Euro<br />
ISBN 978-3-406-62765-1</p>
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		<title>Alex prüft die Liebe im Examen</title>
		<link>http://www.justament.de/archives/2344</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Apr 2012 10:22:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[ALEX]]></category>

		<category><![CDATA[LIEBES TAGEBUCH]]></category>

		<category><![CDATA[Anspruchsgrundlage]]></category>

		<category><![CDATA[Examen]]></category>

		<category><![CDATA[Liebe]]></category>

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		<description><![CDATA[Aus dem Tagebuch eines Jura-Studenten
Liebes Tagebuch,
letztens hat mich ein Freund gefragt, ob es möglich ist, während der Examensvorbereitung eine Beziehung zu beginnen oder ob das zu sehr auf die Note schlüge. Nach einem halben Jahr in der Examensvorbereitung war mein erster Gedanke: „In welchem Gesetz könnte die Liebe wohl geregelt sein?“ Auch gab ich in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Aus dem Tagebuch eines Jura-Studenten</strong></p>
<p>Liebes Tagebuch,</p>
<p>letztens hat mich ein Freund gefragt, ob es möglich ist, während der Examensvorbereitung eine Beziehung zu beginnen oder ob das zu sehr auf die Note schlüge. Nach einem halben Jahr in der Examensvorbereitung war mein erster Gedanke: „In welchem Gesetz könnte die Liebe wohl geregelt sein?“ Auch gab ich in den juristischen Datenbanken den Begriff „Liebe“ ein. Zur Ehe findet sich dort von Hegel folgendes: „Die Ehe ist … so zu bestimmen, dass sie die rechtlich sittliche Liebe ist, wodurch das Vergängliche, Launenhafte und bloß Subjektive derselben aus ihr verschwindet.“ Ich gebe offen und ehrlich zu, ich war über das Ergebnis erschrocken. Weder im Grundgesetz, im Familienrecht oder in den Sozialgesetzbüchern ist der Begriff „Liebe“ geregelt.<br />
Es gibt also für die Liebe keine Anspruchsgrundlage? Was sollte mein Prüfungsergebnis für seine Frage sein? (+) für: klar geht auf jeden Fall oder (-) für: in diesem Jahr geht nichts.<br />
Mist, dachte ich, jetzt musst du selbst denken.<br />
Beziehungen, die schon bestehen, haben es wahrscheinlich leichter, weil sich die Partner mit ihren Stärken und Schwächen schon gut kennen. Beziehungen, in denen beide Partner in einer Prüfungsphase sind, haben es sicher am besten, weil diese den Partner für seine Rücksicht bewundern können, obwohl er selbst nur lernt. Aber wie ist es mit dem Beginn einer Beziehung und all ihren Unsicherheiten?<br />
Mir fiel der Hohn von Anatole France ein, der in „Der fliegende Händler“ schrieb: „Die Justiz ist sozial, und nur böse Geister wollen, dass sie auch menschlich und gefühlvoll sei.“ Haben wir in unserem Leben das zu erwarten? Was ist mit unseren Bedürfnissen nach einer liebevollen Berührung, jemandem, der einen versteht, oder einem Blick, der alles sagt? Was passiert, wenn die Freundin nur Justitia heißt? Sie sieht gut aus, trägt ein tolles Kleid und hat einen ausgewogenen Charakter. Sie ist immer rational und macht Pro- und Contra-Listen. Aber was wahre Liebe angeht, ist sie echt blind.<br />
Bei einem Gang durch das juristische Seminar kam ich durch Zufall an der Bibel vorbei; streng genommen eine Rechtsquelle. Und da steht drin, die Liebe sei langmütig und freundlich, sie ertrüge alles, glaube alles, hoffe alles und dulde alles. Das sind doch selbst in  anstrengenden Zeiten wie der Examensvorbereitung gute Voraussetzungen, um eine erfolgreiche Beziehung zu beginnen. Dann erträgt sie im schlimmsten Fall auch schlechte Noten. Und was verträgt die Note? Ich glaube, die verträgt einiges. Was soll ihr denn auch passieren? Ist die Liebe gut, wird sie einen beim Lernen beflügeln. Ist sie es nicht, wird sie einen nur behindern, wenn wir es selbst zulassen.<br />
Was also kann die Examensvorbereitung der Liebe entgegensetzen? Nichts! Dem Freund schrieb ich daher zurück „geht immer, also (+)“. Und noch am gleichen Abend habe ich mich mit einer Freundin zum Abendessen verabredet. Die letzten Probeklausuren haben er und ich übrigens bestanden ;-)</p>
<p>Dein Alex</p>
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		<title>Kriminelle Vereinigung pinkelt Künstlern ins Gesicht?</title>
		<link>http://www.justament.de/archives/2340</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 11:05:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[DRUM HERUM]]></category>

		<category><![CDATA[SONSTIGES]]></category>

		<category><![CDATA[Debatte]]></category>

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		<category><![CDATA[Justament-Debatte]]></category>

		<category><![CDATA[Sven Regener]]></category>

		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die große Urheberrechts-Debatte – jetzt auch bei Justament
Nichts – außer vielleicht einem Gedicht von Günter Grass – bewegt die Gemüter derzeit so sehr wie der große Streit ums Urheberrecht.
Das Internet muss frei sein, sagen die einen. Mit der Kriminalisierung von Leuten, die sich mal ein Lied oder einen Film aus dem Netz runterladen, müsse jetzt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die große Urheberrechts-Debatte – jetzt auch bei Justament</strong></p>
<div id="attachment_2341" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><img class="size-thumbnail wp-image-2341" title="22-drum-herum-debatte-urheberrecht-2011-09-27-035" src="http://www.justament.de/wp-content/uploads/2012/04/22-drum-herum-debatte-urheberrecht-2011-09-27-035-150x112.jpg" alt="Berliner Piraten-Fraktionschef Andreas Baum vor Piratenfahne (Foto: JH)" width="150" height="112" /><p class="wp-caption-text">Berliner Piraten-Fraktionschef Andreas Baum vor Piratenfahne (Foto: JH)</p></div>
<p>Nichts – außer vielleicht einem Gedicht von Günter Grass – bewegt die Gemüter derzeit so sehr wie der große Streit ums Urheberrecht.</p>
<p>Das Internet muss frei sein, sagen die einen. Mit der Kriminalisierung von Leuten, die sich mal ein Lied oder einen Film aus dem Netz runterladen, müsse jetzt mal Schluss sein. 700.000 Abmahnungen pro Jahr (so viele waren es 2010) seien nun wirklich genug. Statt die „Abmahn-Industrie“ der raffgierigen Anwälte am Leben zu erhalten, solle der Gesetzgeber lieber eine Art Kulturflatrate einführen und Kopien für den privaten Gebrauch im übrigen legalisieren. Die Piraten-Partei, die genau das fordert, hat – obwohl ohne Programm und ohne klares Profil – die Herzen der Wähler im Sturm erobert. Fast jeder Dritte kann sich inzwischen vorstellen, sie mal zu wählen.</p>
<p>Halt, sagen da die anderen. Die Piraten-Partei sei im Grunde nur eine kriminelle Vereinigung, da sie zu Rechtsbruch anstifte und nicht nur die  millionenschwere Musik- und Filmindustrie, sondern auch den kleinen Künstler oder Autoren von nebenan um seine wohlverdienten Einnahmen betrügen wolle. Wenn Musik und Filme legal für alle kostenlos im Netz angeboten würden, dann sei das, so formulierte es jüngst plastisch ein bekannter Sänger und Schriftsteller, „als wenn man uns ins Gesicht pinkelt“, denn es bedeute: „Was ihr da macht, ist nichts wert.“ Rechtsanwälte, die sich aufs Abmahnen von Urheberrechtsverletzungen spezialisiert haben, fühlen sich als Blutsauger verunglimpft, denn sie würden doch schließlich nur nach Recht und Gesetz handeln.</p>
<p>Und was sagt Ihr dazu, liebe Leserinnen und Leser? Sollte man auch weiterhin mit aller Strenge gegen das Raubkopieren vorgehen? Oder wären andere Lösungen praktikabler und gerechter? Und sollte man beim anstehenden NPD-Verbot die Piraten nicht gleich mit verbieten oder würdet Ihr sie lieber in der nächsten Bundesregierung sehen? Eure Meinung ist gefragt.</p>
<p>Die Redaktion</p>
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		<title>Alles im Umbruch</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 10:56:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[DR. CLAER EMPFIEHLT]]></category>

		<category><![CDATA[Digitale Boheme]]></category>

		<category><![CDATA[Hans-Jürgen Jakobs]]></category>

		<category><![CDATA[Marc Beise]]></category>

		<category><![CDATA[Prekariat]]></category>

		<category><![CDATA[Sibylle Haas]]></category>

		<category><![CDATA[Zukunft der Arbeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Die SZ-Serie „Die Zukunft der Arbeit“ als Buch
Thomas Claer
„Früher gab es sowas nicht.“ Was wir von den Älteren so oft gehört haben, hier hat es seine Berechtigung: Getrieben insbesondere von einer weltweit entfesselten Ökonomie, dem Druck der Finanzmärkte und einem rasanten technischen Wandel bleibt in der Arbeitswelt derzeit wirklich kein Stein mehr auf dem anderen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die SZ-Serie „Die Zukunft der Arbeit“ als Buch</strong></p>
<p><em>Thomas Claer</em></p>
<p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-2337" title="lit-tc-empf-die-zukunft-der-arbeit" src="http://www.justament.de/wp-content/uploads/2012/04/lit-tc-empf-die-zukunft-der-arbeit-150x150.jpg" alt="lit-tc-empf-die-zukunft-der-arbeit" width="150" height="150" />„Früher gab es sowas nicht.“ Was wir von den Älteren so oft gehört haben, hier hat es seine Berechtigung: Getrieben insbesondere von einer weltweit entfesselten Ökonomie, dem Druck der Finanzmärkte und einem rasanten technischen Wandel bleibt in der Arbeitswelt derzeit wirklich kein Stein mehr auf dem anderen. Was die Leser des Wirtschaftsteils der Süddeutschen Zeitung im vergangenen Jahr in einer 26-teiligen Serie über „Die Zukunft der Arbeit“ erfuhren, war aufregend, faszinierend und manchmal auch erschreckend. Die Autoren schilderten die wichtigsten Trends unseres heutigen Erwerbslebens, mit denen wohl jeder Berufstätige schon mehr oder weniger umfassend Bekanntschaft gemacht haben dürfte, und entwarfen das Bild einer von diesen geprägten Zukunft. Nachzulesen ist das alles nun komprimiert und mit einem Vor- und Nachwort versehen zwischen zwei Buchdeckeln in der SZ-Edition. Und selten hat sich der Nachdruck einer Zeitungs-Serie so gelohnt wie dieser. Von der digitalen Revolution bis zur digitalen Boheme, von den Chancen der Jugend bis zu denen der Frauen, vom demographischen Wandel bis zur Notwendigkeit der Selbstvermarktung und der Wissensgesellschaft ist alles dabei, was das heutige Arbeitsleben ausmacht und aller Voraussicht nach auch künftig prägen wird. Die zehn Megatrends der Arbeitswelt von morgen gemäß dem Nachwort von Sibylle Haas lauten in Kurzform: Der feste Arbeitsplatz im Büro stirbt aus, dank Laptop und Smartphone sind die Arbeitnehmer für die Unternehmen immer und überall verfügbar. Hierarchien verschwinden, teamorientierte Projektarbeit macht heute den einen und morgen die andere zum Chef. Dienstleistungen haben einen immer größeren Anteil an der Arbeit (bereits jetzt mehr als zwei Drittel). Das klassische Arbeitsverhältnis wird immer seltener, Honorar- und Zeitverträge werden zur Regel. Gering Qualifizierte bleiben in prekären Jobs hängen; eine neue kreative Klasse pfeift auf einen festen Job, weil sie selbstbestimmt arbeiten will. Wer sich nicht aggressiv selbst vermarktet, bleibt auf der Strecke: Extrovertierte und Selbstdarsteller setzen sich durch. Die Menschen werden immer älter und müssen entsprechend länger arbeiten, was auch heißt: lebenslanges Lernen bis ins hohe Alter. Viele Branchen (aber bestimmt nicht die juristische) erleben einen Fachkräftemangel. Eine immer höhere Bildung ist erforderlich, die Jugend braucht noch deutlich mehr Disziplin, Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit. Eine bessere Kinderbetreuung und gezielte Frauenförderung sind nötig, um das große Potential gut qualifizierter, aber bislang nicht oder nicht voll berufstätiger Frauen volkswirtschaftlich nutzen zu können. Und schließlich: Auf einem globalen Arbeitsmarkt liegt die „Last der Anpassung“ vor allem auf den Arbeitnehmern in den Industrieländern. Schon klar: Die Asiaten, Lateinamerikaner und Osteuropäer sind fleißiger, genügsamer und zunehmend auch noch besser als viele bei uns. Wer da auf einem Achtstundentag, Kündigungsschutz und guter Bezahlung besteht, ist schnell nicht mehr wettbewerbsfähig. Kein Wunder, dass nicht wenige die schöne neue Arbeitswelt als Bedrohung empfinden. Andererseits ist es aber doch bemerkenswert, wie gut das vergleichsweise streng regulierte, relativ unflexible und eher undynamische Deutschland durch die Finanzkrise gekommen ist. Vielleicht war es ja gerade die Mischung aus traditioneller Rechts- und Sozialstaatlichkeit auf der einen und Agenda 2010-Reformen auf der anderen Seite, die uns nun womöglich sogar zum Vorbild für andere werden lässt.</p>
<p>Marc Beise, Hans-Jürgen Jakobs (Hrsg.)<br />
Die Zukunft der Arbeit<br />
Süddeutsche Zeitung Edition München 2012<br />
336 Seiten, EUR 19,90<br />
ISBN: 978-3-86615-997-6</p>
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		<title>Jurist aus Freiheitssinn</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 11:26:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[BESPRECHUNGEN]]></category>

		<category><![CDATA[LITERATUR]]></category>

		<category><![CDATA[Biographie]]></category>

		<category><![CDATA[Freiheitssinn]]></category>

		<category><![CDATA[Fritz Bauer]]></category>

		<category><![CDATA[Irmtrud Wojak]]></category>

		<category><![CDATA[Nachkriegsgeschichte]]></category>

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		<description><![CDATA[Irmtrud Wojaks Biographie des aufrechten Juristen Fritz Bauer
Florian Wörtz
Kaum eine Juristen-Biographie der Nachkriegsgeschichte ist so spannend und ereignisreich wie die von Fritz Bauer, Jurist aus „Freiheitssinn“. Mit seiner Stellung als hessischer Generalstaatsanwalt allein hätte Bauer wohl kaum größere Spuren hinterlassen können, doch Bauers großem Engagement ist es zu verdanken, dass die juristische Auseinandersetzung mit den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Irmtrud Wojaks Biographie des aufrechten Juristen Fritz Bauer</strong></p>
<p><em>Florian Wörtz</em><br />
<img class="alignleft size-thumbnail wp-image-2330" title="lit-florian-wortz-fritz-bauer" src="http://www.justament.de/wp-content/uploads/2012/04/lit-florian-wortz-fritz-bauer-150x150.jpg" alt="lit-florian-wortz-fritz-bauer" width="150" height="150" />Kaum eine Juristen-Biographie der Nachkriegsgeschichte ist so spannend und ereignisreich wie die von Fritz Bauer, Jurist aus „Freiheitssinn“. Mit seiner Stellung als hessischer Generalstaatsanwalt allein hätte Bauer wohl kaum größere Spuren hinterlassen können, doch Bauers großem Engagement ist es zu verdanken, dass die juristische Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Dritten Reichs nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Gang kam.<br />
Irmtrud Wojak, Leiterin des Bereichs Historische Forschung beim Intern<a title="Abmelden" href="../wp-login.php?action=logout&amp;_wpnonce=827c883626">Abmelden</a>ationalen Suchdienst in Bad Arolsen, gibt mit ihrer Bauer-Biographie einen detaillierten und äußerst lesenswerten Einblick in das Leben dieses aufrechten Juristen, der in den letzten Jahren bedauerlicherweise allzu sehr in Vergessenheit geraten ist.<br />
Wojak beginnt mit Kindheit und Jugend Bauers. 1903 in einer jüdischen Kaufmannsfamilie in Stuttgart geboren studierte Bauer später Rechts- und Staatswissenschaften in Heidelberg, München und Tübingen. Als jüngster Amtsrichter Deutschlands wurde von den Nationalsozialisten aus dem Amt verjagt und im Konzentrationslager Heuberg inhaftiert. 8 Monate später gelang ihm die Flucht, die ihn zunächst nach Dänemark, später nach Schweden führte. Er kehrte 1949 zunächst nach Braunschweig als Landgerichtsdirektor und Generalstaatsanwalt zurück bevor er ab 1956 bis zu seinem Tod in Frankfurt/Main als Generalstaatsanwalt arbeitete. Bauer kämpfte unverdrossen für eine Aufarbeitung der deutschen Geschichte – in einer Zeit, als viele im Dritten Reich vorbelastete Juristen ihren Platz im Staatsdienst der Bundesrepublik fanden und der Zeitgeist nicht unbedingt nach einer Aufarbeitung dieser Epoche dürstete. Bauer kommen gerade in seiner Frankfurter Zeit große Verdienste gerade bei den Auschwitz-Prozessen 1963 – 1965 zu, der die deutsche Öffentlichkeit intensiv mit der &#8220;Endlösung der Judenfrage&#8221; konfrontierte. Dem israelischen Geheimdienst Mossad gab Bauer wichtige Hinweise für die Festnahme von Adolf Eichmann.<br />
Die Bauer-Biographie zeichnet ein interessantes Bild eines faszinierenden Lebenslaufs. Wojak spannt nicht nur einen weiten Bogen von Kindheit bis zum Tod, sondern schildert detailliert auch Bauers Lebensstationen. Gelegentlich etwas pauschalisierende Urteile, beispielsweise die eher allgemeine Verantwortlichmachung von Adenauers Politik für die Rückkehr belasteter Juristen in den Staatsdienst, schmälern den Lesegenuss nicht.<br />
Fazit: Für an Zeitgeschichte interessierte Juristen ist dieses Buch eine sehr empfehlenswerte Lektüre. Für alle anderen ist dieses Buch ein Beleg, dass das fehlende Interesse an juristischer Zeitgeschichte ein bedauerliches Defizit ist.</p>
<p>Irmtrud Wojak<br />
Fritz Bauer 1903 – 1968 – eine Biographie<br />
Verlag C.H. Beck, München 2009, gebunden, 638 Seiten, 34,00 EUR<br />
ISBN-10 3406581544</p>
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		<title>Angeklagter verschollen in Berlin</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 11:12:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[DRUM HERUM]]></category>

		<category><![CDATA[SONSTIGES]]></category>

		<category><![CDATA[Angeklagter]]></category>

		<category><![CDATA[Berlin]]></category>

		<category><![CDATA[Gerichtsgeschichten]]></category>

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		<category><![CDATA[Schwetzingen]]></category>

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		<description><![CDATA[Gerichtsgeschichten aus Schwetzingen, Teil 4
Pinar Karacinar
Bereits zum vierten Mal hat das Schwetzinger Amtsgericht getagt, um die Vorwürfe des Kennzeichenmissbrauchs und Betrugs gegen einen 28-Jährigen zu verhandeln. Kurz vor Verhandlungsbeginn ging im Schwetzinger Amtsgericht ein Anruf des Angeklagten ein, dass er sich um 15 Minuten verspäten werde, weil er aus Berlin anreisen würde. Daraufhin wurde auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Gerichtsgeschichten aus Schwetzingen, Teil 4</strong></p>
<p><em>Pinar Karacinar</em></p>
<p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-2326" title="drum-herum-pinar-berlin2" src="http://www.justament.de/wp-content/uploads/2012/04/drum-herum-pinar-berlin2-150x81.jpg" alt="drum-herum-pinar-berlin2" width="150" height="81" />Bereits zum vierten Mal hat das Schwetzinger Amtsgericht getagt, um die Vorwürfe des Kennzeichenmissbrauchs und Betrugs gegen einen 28-Jährigen zu verhandeln. Kurz vor Verhandlungsbeginn ging im Schwetzinger Amtsgericht ein Anruf des Angeklagten ein, dass er sich um 15 Minuten verspäten werde, weil er aus Berlin anreisen würde. Daraufhin wurde auf das Eintreffen des 28-Jährigen gewartet, um mit der Verhandlung zu beginnen. Der Verteidiger des Angeklagten hatte dem Gericht im Vorfeld mitgeteilt, dass er auf Wunsch seines Mandanten nicht erscheinen werde, da dieser sich aus Kostengründen selbst verteidigen würde. Nach 15 Minuten ging ein weiterer Anruf des Angeklagten ein, dass er noch zwei bis drei Stunden benötige, bis er bei Gericht eintreffe und ob es denn überhaupt noch Sinn gäbe, wenn er so spät erscheine. Daraufhin platzte dem Vorsitzenden Richter Hans Moser der Kragen, da es bereits der vierte Versuch war, die dem Angeklagten vorgeworfenen Straftaten zu verhandeln.</p>
<p>Jedes Mal war dieser den angesetzten Verhandlungsterminen unentschuldigt ferngeblieben. Vor einigen Monaten hatte der 28-jährige, als er auf der Durchreise war, an einer Raststätte in Höhe von Oftersheim gehalten, um sein Fahrzeug voll zu tanken. Dabei war er mit gefälschten Kennzeichen unterwegs. Darüber hinaus hatte er an der Tankstelle zum Bezahlen des Sprits eine Einzugsermächtigung über ein falsches Konto ausgestellt, welches zudem nicht gedeckt war. Aufgrund dieser Taten erging schließlich im ein Strafbefehl, der dem Oberhausener zur Last legte, sich des Kennzeichenmissbrauchs und des Betrugs strafbar gemacht zu haben. Gegen diesen Strafbefehl, der eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro vorsah, hatte der 28-Jährige auch umgehend Einspruch eingelegt. Zu dem aufgrund des Einspruchs angesetzten Termin vor dem Schwetzinger Amtsgericht erschien der Angeklagte jedoch nicht. Stattdessen ließ er dem Gericht eine Nachricht zukommen, dass er an der Verhandlung nicht teilnehmen werden könne, da er seine Zelte in Deutschland abbrechen und nach Asien reisen würde. Das Gericht wäre sicherlich nicht bereit, ihm einen Vorschuss für Reisekosten und Hotel für eine Anfahrt nach Deutschland aufzubringen. Zu dieser Verhandlung waren drei Anwälte erschienen, die vom Angeklagten beauftragt worden waren. Drei von ihnen legten ihr Mandat nieder. In einem weiteren Termin erschienen dann ein Anwalt und die geladenen Zeugen, jedoch gab es wieder keine Spur vom Angeklagten. Da der Verteidiger nichts sagen konnte, kam es zu einer erneuten Vertagung. Auch beim dritten Versuch zu verhandeln erschien der Angeklagte nicht, sondern lediglich dessen Verteidiger. Aufgrund der wiederholten nur unzureichend entschuldigten Abwesenheit des Angeklagten wurde dessen Einspruch nach dem vierten erfolglosen Anlauf schließlich verworfen, so dass endlich ein Urteil erging.</p>
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