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	<description>Die Karriere-Zeitschrift für Juristen im Netz</description>
	<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 10:56:12 +0000</pubDate>
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		<title>Schirach zum Ersten</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 10:56:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Ferdinand von Schirach „Verbrechen“
Anna Buchenkova
Sind diese Geschichten wahr? Hat es sich tatsächlich so zugetragen? Das sind die Fragen, die man sich stellt. Von der ersten bis zu der letzten Zeile ist man von den spannenden, intensiven und außergewöhnlichen Geschichten fasziniert. Man verschlingt dieses Buch innerhalb von wenigen Stunden. In Erinnerung bleibt es dennoch sehr lange. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ferdinand von Schirach „Verbrechen“</strong></p>
<p><em>Anna Buchenkova</em></p>
<p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1374" title="lit-schirach-verbrechen" src="http://www.justament.de/wp-content/uploads/2010/08/lit-schirach-verbrechen-150x150.jpg" alt="lit-schirach-verbrechen" width="150" height="150" />Sind diese Geschichten wahr? Hat es sich tatsächlich so zugetragen? Das sind die Fragen, die man sich stellt. Von der ersten bis zu der letzten Zeile ist man von den spannenden, intensiven und außergewöhnlichen Geschichten fasziniert. Man verschlingt dieses Buch innerhalb von wenigen Stunden. In Erinnerung bleibt es dennoch sehr lange. Jede einzelne Geschichte muss man erst nachwirken lassen, bevor man weiterlesen kann.<br />
In elf Kurzgeschichten erzählt der angesehene Strafverteidiger aus Berlin ungewöhn-liche Fälle aus seinem Berufsleben.<br />
Ein Arzt erschlägt seine Ehefrau nach langen Ehejahren mit einer Axt, weil er deren ewiges Gezanke nicht mehr ertragen kann. Bruder und Schwester pflegen so ein inniges Verhältnis, das die Schwester den Bruder aus Liebe tötet. Eine wertvolle japanische Teeschale wird gestohlen, was zu einigen blutigen Zusammenstößen führt. Ein Museumswächter dreht plötzlich durch, weil er über 20 Jahre eine und dieselbe Statue bewachen musste… Und noch mehr von den atemberaubenden Geschichten findet man in diesem Buch.<br />
Man erfährt die Hintergründe der Taten und die Motive der Täter. Die Verbrechen werden detailliert beschrieben, vor allem aber aus zwischenmenschlicher Sicht. Die Frage nach dem Sinn der Bestrafung steht immer wieder im Mittelpunkt. An manchen Stellen klärt Autor über das deutsche Rechtssystem und insbesondere über den Prozessverlauf auf.<br />
Der Schreibstil ist klar und nüchtern, manchmal etwas gefühllos, aber nicht juristisch. Die Sätze sind kurz und einfach. Und gerade das fasziniert den Leser umso mehr. Man ist schockiert, berührt und nimmt an jedem geschilderten Schicksal teil.<br />
Mehr soll an dieser Stelle nicht verraten werden, um die Vorfreude am Lesen nicht zu nehmen.</p>
<p>Ferdinand von Schirach<br />
Verbrechen<br />
Piper Verlag GmbH, München 2009, 208 S.<br />
€16,95<br />
ISBN 978 3 492 05362 4</p>
<p>Und nächste Woche besprechen wir an dieser Stelle den gerade erschienenen Titel &#8220;Schuld&#8221; vom selben Autor.</p>
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		<title>Eifersucht und Fremdenhass</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 10:43:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[

Recht dramatisch, Teil 2: Othello von William Shakespeare
Pinar Karacinar
William Shakespeares Dramen faszinieren die Menschen schon seit dem 16. Jahrhundert. Viele der in seinen Stücken behandelten Themen sind anscheinend zeitlos. So geht es im „Othello“ um Liebe und Eifersucht, um Intrigen und Fremdenhass. All das zog das Theaterpublikum bereits zu Anfang des 17. Jahrhunderts in seinen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!--[if gte mso 9]><xml> <w :WordDocument> </w><w :View>Normal</w> <w :Zoom>0</w> <w :HyphenationZone>21</w> <w :DoNotOptimizeForBrowser />  </xml>< ![endif]--></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span><!--[if !supportEmptyParas]--></span></p>
<p><strong>Recht dramatisch, Teil 2: Othello von William Shakespeare</strong></p>
<p><em>Pinar Karacinar</em></p>
<p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1370" title="othello_3_md" src="http://www.justament.de/wp-content/uploads/2010/08/othello_3_md-134x150.gif" alt="othello_3_md" width="134" height="150" />William Shakespeares Dramen faszinieren die Menschen schon seit dem 16. Jahrhundert. Viele der in seinen Stücken behandelten Themen sind anscheinend zeitlos. So geht es im „Othello“ um Liebe und Eifersucht, um Intrigen und Fremdenhass. All das zog das Theaterpublikum bereits zu Anfang des 17. Jahrhunderts in seinen Bann, wie der große Erfolg des Bühnendramas schon zu Shakespeares Zeiten beweist.</p>
<p>Dieses Meisterwerk der  Weltliteratur erzählt die Geschichte eines dunkelhäutigen geachteten Feldherrn, der die schöne und unschuldige Desdemona, Tochter eines venezianischen Senators, ohne das Wissen ihres Vaters Brabantio heimlich heiratet. Aus Wut über die Wahl seiner Tochter und ihre heimliche Hochzeit wirkt Brabantio auf den Duke von Venedig ein, so dass dieser schließlich Othello mitsamt Gefolge in den Krieg nach Zypern schickt. Doch Desdemona folgt ihrem Liebsten dorthin. So nimmt das Drama schließlich seinen Lauf. Der Fähnrich Jago, der – anders, als er gehofft hatte – von Othello nicht zum Leutnant befördert wird, spinnt nun sein hinterhältiges Intrigenspiel. Er suggeriert Othello, dass seine Frau Desdemona eine Affäre mit dem statt seiner zum Leutnant ernannten Cassio habe, und zieht ihn, Othello, so in den Strudel des Argwohns. Nach und nach verfällt der Feldherr dem Intrigenspiel Jagos, das ihn angefangen von quälenden Zweifeln bis hin zum verhängnisvollen Wahnsinn rasender Eifersucht treibt. Mit dem Mord Othellos an seiner Frau Desdemona endet schließlich das Drama um den tragischen Titelhelden.</p>
<p>Juristisch betrachtet unterlag er wohl einem unbeachtlichen Motivirrtum, denn damals wie heute kann bekanntlich weder unbegründete noch begründete Eifersucht einen strafrechtlich relevanten Rechtfertigungsgrund für eine Tötung darstellen. Die Sympathien von Publikum und Leserschaft liegen natürlich dennoch beim edlen, aber heimtückisch getäuschten Aufsteiger mit Migrationshintergrund. Der Schuft hingegen ist Jago, der fiese Intrigant, der von Neid und Rassismus geleitet, seinen Vorgesetzten ins Verderben führt. Gab es im 17. Jahrhundert eigentlich schon die Rechtsfigur der mittelbaren Täterschaft kraft überlegenen Wissens? Hätte man Jago damit nicht irgendwie rankriegen können? Othello ist der Shakespeare- Klassiker schlechthin zum Thema Liebe und Intrige. <!--[endif]--></p>
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		<title>Ein echter Klassiker!</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Aug 2010 10:59:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Das Arbeitsrechts-Handbuch von Kittner und Zwanziger
Jens Jenau
In der 5. Auflage des bewährten „Arbeitsrecht  Handbuch für die Praxis“ sind neben der neuesten Rechtsprechung des BAG die gesetzlichen Neuerungen eingearbeitet, zum Beispiel das Pflegezeitgesetz, die Änderungen im Befristungsrecht oder die Neuerungen aufgrund des AGG und des BEEG. Schwerpunkte der Rechtsprechung sind die AGB-Kontrolle, das Widerspruchsrecht und die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Arbeitsrechts-Handbuch von Kittner und Zwanziger</strong></p>
<p><em>Jens Jena</em>u</p>
<p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1366" title="lit-jenau-handbuch-arbeitsrecht" src="http://www.justament.de/wp-content/uploads/2010/08/lit-jenau-handbuch-arbeitsrecht-150x150.jpg" alt="lit-jenau-handbuch-arbeitsrecht" width="150" height="150" />In der 5. Auflage des bewährten „Arbeitsrecht  Handbuch für die Praxis“ sind neben der neuesten Rechtsprechung des BAG die gesetzlichen Neuerungen eingearbeitet, zum Beispiel das Pflegezeitgesetz, die Änderungen im Befristungsrecht oder die Neuerungen aufgrund des AGG und des BEEG. Schwerpunkte der Rechtsprechung sind die AGB-Kontrolle, das Widerspruchsrecht und die Bedeutung von Verweisungsklauseln beim Betriebsübergang.</p>
<p>Das Autorenteam um Dr. Michael Kittner, em. Professor der Universität Kassel, und Bertram Zwanziger, Richter am BAG, fokussiert das Werk auf die praktisch relevanten Bereiche des facettenreichen Arbeitsrechts. Der Nutzer erkennt, dass deren große Erfahrung aus Justiz, Gewerkschaft oder Wissenschaft in die Bearbeitungen ausstrahlt.</p>
<p>Das siebenteilige Handbuch widmet sich zunächst den Grundlagen. Neben dem Tarifrecht erläutern die Autoren die Grundzüge des Sozialrechts und bieten in den Ausführungen zur Arbeitnehmereigenschaft eine Auflistung der Fallgruppen vom Animateur bis zum Zeitungszusteller sowie die Abgrenzung zu anderen Vertragstypen. Teil 2 – der Kern des Buchs – beleuchtet die Begründung und den  Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Es folgen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und in Teil 4 die Darstellungen zu Gleichbehandlung, Datenschutz oder Betriebsinhaberwechsel. Der fünfte Teil widmet sich gruppenspezifischen Besonderheiten, besonderen Arbeits- und Beschäftigungsverhältnissen und Branchen. Auch das überstaatliche Arbeitsrecht ist nicht ausgespart (Teil 6), bevor Zwanziger in einer lesenwerten Darstellung das Arbeitsgerichtsverfahren von den Grundlagen der Rechtsdurchsetzung über den Zugang zur Arbeitsgerichtsbarkeit, den Schwerpunkten des Verfahrens erster Instanz, den Prozessvergleich, den Kosten bis zum einstweiligen Rechtsschutz aufbereitet.</p>
<p>Die nutzerfreundliche Gestaltung überzeugt. Der Fußnotenapparat ist auf die wesentlichen Entscheidungen und Literaturhinweise beschränkt. Hilfreich sind die vielen Prüfungsschemata, Aufzählungen, Schaubilder und Beispiele. Die im Fließtext fettgedruckten Begriffe fördern die gezielte Suche. Die auf der CD-ROM gespeicherten 362 Musterverträge, Formulare und Checklisten sind in die eigene Textverarbeitung zu integrieren.</p>
<p>Ein echter Klassiker! Erneut ist „der Kittner/Zwanziger“ mit der problemorientierten und systematischen Darstellung des materiellen Arbeitsrechts und des Arbeitsgerichtsverfahrens Anwälten, Betriebs- und Personalräten, Richtern und Personalern für die tägliche Arbeit absolut zu empfehlen.</p>
<p>Arbeitsrecht  Handbuch für die Praxis<br />
Michael Kittner / Bertram Zwanziger (Hrsg.)<br />
5. Aufl. 2009, 2.736 S. mit CD-ROM, 189,00 €<br />
Bund-Verlag, Frankfurt am Main<br />
ISBN: 978-3-7663-3913-3</p>
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		<title>Die Noch-Nische IP/IT</title>
		<link>http://www.justament.de/archives/1360</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Aug 2010 10:50:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Zu Besuch bei SJ Berwin in Frankfurt am Main
Damian Weissmann
SJ Berwin präsentiert sich auf der Webseite als leading international law firm. &#8220;Ambitious? Yes. We all are.“ lautet der dazu passende Werbeslogan. 600 Anwälte – davon 175 Partner – arbeiten an zwölf Standorten in Europa und Asien. SJ Berwin ist ein global player in der Rechtsberatung, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zu Besuch bei SJ Berwin in Frankfurt am Main</strong></p>
<p><em>Damian Weissmann</em></p>
<div id="attachment_1361" class="wp-caption alignleft" style="width: 111px"><img class="size-thumbnail wp-image-1361" title="kanzleireport-damian-sj-berwin-krueger_s_020107_go_k" src="http://www.justament.de/wp-content/uploads/2010/08/kanzleireport-damian-sj-berwin-krueger_s_020107_go_k-101x150.jpg" alt="Dr. Stefan Krüger, Leading Partner bei SJ Berwin" width="101" height="150" /><p class="wp-caption-text">Dr. Stefan Krüger, Leading Partner bei SJ Berwin</p></div>
<p>SJ Berwin präsentiert sich auf der Webseite als leading international law firm. &#8220;Ambitious? Yes. We all are.“ lautet der dazu passende Werbeslogan. 600 Anwälte – davon 175 Partner – arbeiten an zwölf Standorten in Europa und Asien. SJ Berwin ist ein global player in der Rechtsberatung, für den in Deutschland mehr als 100 Anwälte arbeiten. Hier soll nun die Kanzlei in Frankfurt unter besonderer Berücksichtigung des Bereichs IP/IT kurz vorgestellt werden.</p>
<p>Die Sozietät wurde im Jahre 1982 in London als reine Wirtschaftskanzlei gegründet und ist in Form der englischen „Limited Liability Partnership“ organisiert. In Deutschland ist SJ Berwin seit 1998 ansässig, die Standorte sind in Frankfurt am Main, Berlin und München. Überwiegend wird die Kanzlei mit ihrer Kernkompetenz im Bereich Private Equity verbunden. Aber auch in den Nebengebieten hat sich SJ Berwin inzwischen dank systematischer Individualisierung etabliert.SJ Berwin leistet als Full-Service-Kanzlei hauptsächlich grenzübergreifende Beratungsleistungen auf dem gesamten Gebiet des Wirtschaftsrechts.</p>
<p><strong>IP/IT Frankfurt am Main</strong><br />
Die Kanzlei ist in Frankfurt in einem Rundbau mit dazugehörigem Turm in der Nähe der Messe ansässig. Ich treffe mich dort mit Dr. Stefan Krüger, leading Partner der Kanzlei für den Bereich IP/IT. Die Abteilung befindet sich im 13. Stock , von wo man einen tollen Blick auf die Frankfurter Skyline hat. Trotz des praktisch gelegenen, nicht allzu hektischen Standortes gibt es allerdings Umzugspläne, denn der Glasbau mit seinen 15 Stockwerken ist nicht mehr standesgemäß. Wer in der Bundesliga mitspielen will, müsse auch das entsprechende Spielfeld vorweisen. Ambitious, indeed.<br />
Herr Dr. Krüger arbeitet hier zusammen mit drei Associates. Er kam im Jahr 2007 von Freshfields zu SJ Berwin und hat seitdem den Fokus der Abteilung konsequent auf die Bereiche Neuen Medien, Film und Biotechnologie gelegt. Die Situation sei insoweit ungewöhnlich, als es bei SJ Berwin in den kleineren Abteilungen der Rechtsberatung mehr Raum für individuellere und unabhängigere Tätigkeiten gebe als anderswo. Bereiche wie IP/IT oder Kartellrecht existierten nicht nur als Anhängsel, um bei Transaktionen ein Minimum an Beratung zu gewährleisten, wie es u.U. bei anderen Großkanzleien zu sehen ist, sondern stehen auf eigenen Beinen. Die Kanzlei befürwortet also einen hohen Grad an Spezialisierung auch in den Nebengebieten. Bisher ist es gängige Praxis, dass IP/IT-Mandate auch von kleineren bis mittelgroßen Kanzleien oder sogar Einzelkämpfern übernommen werden. Dies werde sich laut Herrn Dr. Krüger aber in Zukunft ändern, denn mit zunehmender medialer Vernetzung werde dieser Bereich weiter an Bedeutung und Komplexität gewinnen. Somit werde auch das Bedürfnis nach Rechtsberatung steigen und der Markt, d.h. die großen Kanzleien, sich darauf einstellen müssen. Vergleichbar sei dies mit dem Bereich des Outsourcing, der erst vor einigen Jahren boomte und sich zu einer sog. Commodity entwickelte, also standardmäßig in die Angebotspalette der großen Kanzleien aufgenommen wurde. Eventuell steht diese Entwicklung in Zukunft auch dem allgemeinen IP/IT-Rechtsbereich bevor. SJ Berwin setzt daher auf eine konsequente Spezialisierung in den attraktivsten Nischen.<br />
Die Sozietät bietet im IP/IT eine umfassende Beratung an, die die Bereiche Patente, Marken, Urheberrecht und Design sowie die Durchsetzung aller damit verbundenen Rechte abdeckt. Bekannte Mandate betreffen Coca-Cola, Disney (Online-Auftritte), Nintendo (Launch einer neuen Spiele-Plattform), McDonald’s, MTV, StudiVZ, Tipp24 (datenschutzrechtliche Fragen) und einige mehr.<br />
Für die tägliche Arbeit ist gerade im Bereich der Neuen Medien die Fähigkeit zur Lösung unbekannter Probleme – also echtes Juristenhandwerk – gefragt, denn viele Fragen tauchen im Streitfall zum ersten Mal auf, ohne dass auf Rechtsprechung oder Literatur zu dem Thema zurückgegriffen werden kann. Beispielsweise beriet SJ Berwin die Betreiber des Rollenspiels „World of Warcraft“ in der Frage, wie sich der Verkauf von virtuellen Spielfiguren-Items durch Dritte (meist erspielt durch sog. Farming) verhindern ließe. In diesem juristisch noch weitgehend ungeklärten Bereich der Multiplayer-Rollenspiele konnte das Verhalten der Item-Anbieter aufgrund der damit verbundenen systematischen Unterwanderung des dem Rollenspiel eigenen von Angebot und Nachfrage bestimmten Wirtschaftssystems als Wettbewerbsverstoß qualifiziert werden.</p>
<p><strong>Aussichten für Einsteiger</strong><br />
Bei SJ Berwin werden Berufseinsteigern Spitzengehälter (um ca. 90 000 Eur plus Bonus) gezahlt. Dafür sollte der Bewerber aber auch die volle „Kriegsbemalung“ (zwei vollbefriedigende Examina, etc.) vorweisen können. Gerade weil die Kanzlei sich zunächst in England etabliert hat und eine intensive Zusammenarbeit zwischen London und Frankfurt besteht, ist die Sprachqualifikation zudem von grundlegender Bedeutung. Hervorzuheben ist außerdem, dass bei SJ Berwin auf eine gesunde Work-Life-Balance geachtet wird. Man hat hier erkannt, dass derjenige, der auf Dauer über seinem Limit arbeitet, mittelfristig keine Bereicherung für die Kanzlei sein kann. Die angenehm entspannte Atmosphäre, die hier trotz des steilen Werdegangs der Sozietät herrscht, scheint dies zu bestätigen.</p>
<p>SJ Berwin hat sich bereits als feste Größe des Wirtschaftsrechts auf dem deutschen und europäischen Anwaltsmarkt etabliert. Für den Aufstieg in die Bundesliga setzt die Kanzlei dabei auf Spezialisierung. Ambitious? Yes. They all are.</p>
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		<title>Europarechtlich gerüstet ins Assessorexamen</title>
		<link>http://www.justament.de/archives/1354</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Aug 2010 11:00:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[„Der Aktenvortrag: Europarecht“ von Freigang, Ostendorf und Reinhardt
Jean-Claude Alexandre Ho
Nicht in allen Bundesländern kann im Assessorexamen ein Aktenvortrag im Europarecht gehalten werden. Dementsprechend ist das Angebot an Mustervorträgen im Europarecht dünn gesät. Um so willkommener dürfte diese Sammlung von acht Musterfällen für den Kandidaten im Europarecht sein.
„Der Aktenvortrag: Europarecht“ ist nunmehr in der zweiten Auflage [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>„Der Aktenvortrag: Europarecht“ von Freigang, Ostendorf und Reinhardt</strong></p>
<p><em>Jean-Claude Alexandre Ho</em></p>
<p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1355" title="lit-jca-ho-aktenvortrag-europarecht" src="http://www.justament.de/wp-content/uploads/2010/08/lit-jca-ho-aktenvortrag-europarecht-150x150.jpg" alt="lit-jca-ho-aktenvortrag-europarecht" width="150" height="150" />Nicht in allen Bundesländern kann im Assessorexamen ein Aktenvortrag im Europarecht gehalten werden. Dementsprechend ist das Angebot an Mustervorträgen im Europarecht dünn gesät. Um so willkommener dürfte diese Sammlung von acht Musterfällen für den Kandidaten im Europarecht sein.</p>
<p>„Der Aktenvortrag: Europarecht“ ist nunmehr in der zweiten Auflage erschienen, was nicht zuletzt durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon geboten war: Viele „Hausnummern“ haben sich geändert. Die Autoren haben zugleich die Gelegenheit ergriffen, um einige aktuelle Entscheidungen des EuGH für die Musterfälle heranzuziehen, darunter etwa die wichtige Rechtssache „Kücükdeveci“ bezüglich der altersbezogenen Diskriminierung.</p>
<p>Materiellrechtlich liegt der Schwerpunkt der Fallsammlung auf den Grundfreiheiten, denen drei Fälle gewidmet sind. Außerdem werden auch Klassiker wie horizontale Wirkung von Richtlinien, unionsrechtliche Staatshaftung und Unionsbürgerschaft thematisiert. In prozessualer Hinsicht erinnern die Fälle daran, dass Europarecht nicht nur im Gewande des EU-Prozessrechts daher kommen kann. Lediglich in zwei Fällen sind die Schlussanträge des Generalanwalts sowie ein Gutachten bezüglich eines Vertragsverletzungsverfahrens vorzubereiten, die anderen Fallkonstellationen betreffen Entscheidungen nationaler Gerichte sowie ein anwaltliches Gutachten.</p>
<p>Für den Novizen im europarechtlichen Aktenvortrag dürften die einleitenden Hinweise zum Aufbau des Aktenvortrags im Europarecht hilfreich sein. Dies gilt insbesondere für den Aktenvortrag aus der Perspektive des Generalanwalts, eines Kommissionsbeamten oder eines Référendaire, wie die Mitarbeiter der Richter am EuGH genannt werden. So ergeben sich Besonderheiten im Sachbericht, wo es ungewohnt erscheinen mag, dass die nationale Rechtslage zu schildern ist.</p>
<p>„Der Aktenvortrag: Europarecht“ enthält alles in allem eine ausgewogene Auswahl an Fällen mit europarechtlichen Bezügen für das mündliche Assessorexamen. Mit dieser Fallsammlung dürften Kandidaten, die sich für das Europarecht entschieden haben, besser gerüstet in die Prüfung gehen.</p>
<p>Jan Freigang, Patrick Ostendorf, Jörn Reinhardt<br />
Der Aktenvortrag: Europarecht: Acht Musterfälle auf der Grundlage von Orginal-Entscheidungen des EuGH<br />
2. Aufl. Lexxion Verlag Berlin 2010<br />
125 Seiten, 26,80 EUR<br />
ISBN-10: 3869651164</p>
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		</item>
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		<title>Mit Jura ans Gymnasium</title>
		<link>http://www.justament.de/archives/1350</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Aug 2010 10:50:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Lehramtsstudiengänge für das Fach „Rechtskunde“ in Thüringen und Bayern – Bedarf in Norddeutschland
Benedikt Vallendar 
Wer Jura studiert, wird Richter, Staats- oder Rechtsanwalt, Justiziar in einem Unternehmen oder geht in die Verwaltung. So lautet ein landläufiges Klischee über angehende Juristen. Doch es gibt  Alternativen. In Thüringen und Bayern lässt sich Jura auch für das höhere Lehramt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Georgia,&quot;Times New Roman&quot;,&quot;Bitstream Charter&quot;,Times,serif;"><strong>Lehramtsstudiengänge für das Fach „Rechtskunde“ in Thüringen und Bayern – Bedarf in Norddeutschland</strong></p>
<p><em>Benedikt Vallendar </em></p>
<p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1351" title="drum-herum-vallendar-jura-lehramt-gymnasiallehrer" src="http://www.justament.de/wp-content/uploads/2010/08/drum-herum-vallendar-jura-lehramt-gymnasiallehrer-150x90.jpg" alt="drum-herum-vallendar-jura-lehramt-gymnasiallehrer" width="150" height="90" />Wer Jura studiert, wird Richter, Staats- oder Rechtsanwalt, Justiziar in einem Unternehmen oder geht in die Verwaltung. So lautet ein landläufiges Klischee über angehende Juristen. Doch es gibt  Alternativen. In Thüringen und Bayern lässt sich Jura auch für das höhere Lehramt studieren.  „Wirtschaftslehre / Recht“ heißt der Studiengang und wird unter anderem an der Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU) sowie in verschiedenen bayerischen Hochschulstandorten angeboten.  „Das Studium verfolgt das Ziel, die wissenschaftliche Befähigung für die Erteilung von Unterricht in diesem Fach an thüringischen Gymnasien zu erlangen“, sagt FSU-Pressesprecher Axel Burchardt. Die wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung nimmt ungefähr 50 Prozent des Faches ein, der rechtswissenschaftliche Anteil beträgt 30 Prozent, Fachdidaktik machen 20 Prozent aus. „Lehrinhalte sind unter anderem Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Schuldrecht“, sagt Burchardt. Bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen beziehungsweise „Master of Education“ (M.Ed.) ist ein kaufmännisches Praktikum von drei Monaten nachzuweisen, das inhaltlich auf die Erfordernisse der Wirtschaftswissenschaften abgestimmt ist. „`Wirtschaftslehre / Recht` ist  mit jedem anderen Schulfach aus dem Fächerkanon des Gymnasiums kombinierbar“, sagt Burchardt. Als Zweitfach könnten die Fächer Deutsch, Englisch, Geschichte oder Mathematik sinnvoll sein, so der FSU-Sprecher.  Wurde das Studium erfolgreich abgeschlossen, besteht in Thüringen die Möglichkeit, über eine so genannte „Erweiterungsprüfung“ die Lehrbefähigung für ein drittes Unterrichtsfach, etwa Russisch oder Italienisch, zu erlangen. „Je mehr Fächer ein Absolvent vorweisen kann, desto größer sind seine Einstellungschancen im staatlichen Schuldienst“, sagt Burchardt.<br />
In den vergangenen Jahren haben wirtschaftsnahe Kreise mehrfach gefordert, das Fach „Wirtschaft und Recht“ an allgemeinbildenden Schulen aller Bundesländer verpflichtend einzuführen. Umfragen unter Schülern hatten große Wissenslücken in diesem Bereich zutage gebracht. Bayern und Thüringen haben damals  eine Vorreiterrolle übernommen. In beiden Freistaaten ist das Fach mittlerweile so etabliert, dass mit der Umstellung auf den neuen Lehrplan (Abitur in acht Jahren) die Pflichtstunden deutlich erhöht wurden.</p>
<p>An bayerischen Gymnasien wird Wirtschaft / Recht ab Jahrgangsstufe 9 gelehrt. Bei Wahl des wirtschaftswissenschaftlichen Zweiges ist es bereits ab Jahrgangsstufe 8 Kernfach. Dort wird zusätzlich auch Wirtschaftsinformatik unterrichtet. Auch eine Wahl als Grund- oder Leistungskurs in der bayerischen Kollegstufe ist möglich.<br />
In Thüringen wird Wirtschaftslehre / Recht  seit 1990 unterrichtet, „auch als Reaktion auf 40 Jahre DDR-Sozialismus, um Schülerinnen und Schüler mit den Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft vertraut zu machen“, wie ein Insider aus dem Kultusministerium in Erfurt sagt. Zu DDR-Zeiten gab es das Fach ESP, „Einführung in die sozialistische Produktion“, das eindeutig ideologische Züge trug und vor allem die Wirtschaftspolitik der SED rechtfertigen sollte.</p>
<p>Wirtschaftslehre / Recht wird in Thüringen ab der achten Klasse in einer Stunde pro Woche unterrichtet. An Gymnasien kann es auch als Grundkurs mit zwei Wochenstunden oder als Leistungskurs mit sechs Wochenstunden in den Klassenstufen 11 und 12 belegt werden. Es zählt zu den Gesellschaftswissenschaften und kann diesen Bereich für das Abitur allein abdecken. „Themenschwerpunkte sind Grundlagen der Wirtschaft, etwa das Verhältnis von Angebot und Nachfrage sowie Vertragsrecht, Familienrecht und Strafrecht“, sagt Pressesprecher Burchardt.</p>
<p><strong>Gute Gehälter für Gymnasiallehrer</strong></p>
<p>Die Abwechslung, das heißt die Kombination von pädagogischen, historischen, sozialwissenschaftlichen und rein juristischen Inhalten,  ist zugleich der besondere Charakter dieser Form des Jurastudiums. Manche, die im ersten juristischen Staatsexamen gescheitert sind, bundesweit immerhin rund 30 Prozent eines Prüfungsjahrgangs, haben später umgesattelt, indem sie sich Scheine und Prüfungsleistungen anerkennen ließen, noch ein Zweitfach studiert haben und Lehrer geworden sind.  Die wenigsten dürften es bereut haben, denn das  durchschnittliche Jahresbruttoeinkommen eines Gymnasiallehrers liegt nach fünf bis sieben Berufsjahren bereits über 50.000 Euro, bei drei Monaten Ferien im Jahr;  Arbeitsbedingungen, von denen viele, selbstständige Rechtsanwälte nur träumen können.</p>
<p>Auch angehende Politologen, egal ob sie auf Lehramt oder mit einer anderen Richtung studieren, kommen an der Rechtwissenschaft nicht vorbei. „Rund ein Viertel des Studiums besteht aus Jura“, sagt Jenny Krämer, die an der Universität Potsdam ihren Magisterabschluss in Politik und Geschichte gemacht hat und heute als Dozentin bei einem privaten Bildungsträger für Migranten im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg arbeitet. In ihrem Berufsalltag hat es die gebürtige Rheinländerin häufig mit Fragen des Sozial- und Ausländerrechts zu tun, alles  Bereiche, mit denen sich die 36-Jährige im Studium auch beschäftigen musste. Krämer leitet Deutschkurse für Ausländer, organisiert Workshops und berät Hilfesuchende juristisch, etwa bei Fragen des Aufenthaltsrechts und Asylbewerberleistungsgesetzes.<br />
Anders als im klassischen Jurastudium sind die juristischen Anteile im Politikstudium breiter angelegt und mit mehr Wahlmöglichkeiten versehen. Wer Politik studiert, der beschäftigt sich vor allem mit Staats- und Verfassungsrecht, mit Grundlagen des Handelsrechts, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Strafrecht und Bereichen des Schuldrechts.<br />
Diejenigen, die Politik oder Sozialkunde, wie das Fach in den meisten Bundesländern heißt, für das höhere Lehramt studieren und ein begehrtes Zweitfach wie Latein, Mathematik oder evangelische Religionslehre haben, können zurzeit auf einen entspannten Arbeitsmarkt blicken. Lehrer sind in Deutschland in manchen Bundesländern zur Mangelware geworden, trotz guter Gehälter und sicherer Berufsperspektive.</p>
<p><strong>Lehrermangel in Niedersachsen</strong></p>
<p>So haben derzeit auch Politikabsolventen ohne Lehramtsstudium eine Chance.  Niedersachsen etwa sucht Politiklehrer und bietet  Magister-, Master- oder Diplomabsolventen die Chance, dauerhaft im höheren Schuldienst des Landes unterzukommen. Bewerber werden als Angestellte im höheren Dienst (bezahlt  nach TV-L  13) eingestellt und berufsbegleitend in Pädagogik und Fachdidaktik an einem staatlichen Studienseminar, etwa in Göttingen oder Braunschweig, nachgeschult.</p>
<p>Zudem wurden in Niedersachsen, entgegen dem Trend, der noch vor wenigen Jahren herrschte, mit Inkrafttreten des neuen Beamtengesetzes (NBG) zum 1. April 2009 die Möglichkeiten der Verbeamtung erweitert. Wer in dem nördlichen Bundesland Studienrat an einem Gymnasium oder einer Berufsbildenden Schule werden möchte, kann das bis dato obligatorische Referendariat künftig durch Berufspraxis, die „innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben wurde“, ersetzen. Die Altersgrenze liegt bei 45. Näheres wird eine neue Laufbahnverordnung für Lehrer regeln, an der das Kultusministerium in Hannover zurzeit arbeitet. Auf seiner Homepage wirbt das Ministerium um Quereinsteiger, mit der Aussicht, dass „in den kommenden Jahren voraussichtlich nicht genügend Lehrer“ für das Unterrichtsfach Politik an Gymnasien und den  entsprechenden Bereichen der Gesamtschulen zur Verfügung stehen werden, vor allem in ländlichen Regionen.  „Wir setzen uns dafür ein, dass die Qualität der Lehrerausbildung nicht unter dem gegenwärtigen Lehrermangel leidet“, sagt Horst Audritz, Vorsitzender des Niedersächsischen Philologenverbandes ,  der mitgliederstärksten Interessensvertretung von Gymnasiallehrern im Land. Wert legt sein Verband auf eine fundierte, fachwissenschaftliche Ausbildung der Quereinsteiger in mindestens zwei Unterrichtsfächern.<br />
„Mich hat am Politikstudium vor allem die Möglichkeit, ausländische Rechtssysteme kennenzulernen und sich mit den Rechtskodifizierungen anderer Kulturen zu beschäftigen, fasziniert“, sagt Krämer. In Kürze tritt die junge Frau ihren neuen Job als Lehrerin an einem Gymnasium in Nordfriesland an. Ihre juristischen Erfahrungen aus Studium und Beruf dürften den Einstieg erleichtern, denn Krämer wird auch in Oberstufenklassen unterrichten.</p>
<p><strong>Weitere Informationen:</strong></p>
<p>www.phvn.de<br />
www.verband-der-rechtskundelehrer.de<br />
</span></span></p>
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		<title>Neue Perspektive</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Aug 2010 11:55:41 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das Handbuch Europarecht, Bd. 5, von Walter Frenz über „Wirkungen und Rechtsschutz“
Matthias Wiemers
Das insgesamt vorzügliche „Handbuch Europarecht“ von Frenz (s. meine Besprechung Verwaltungsrundschau 2009, S. 180) findet Ergänzung in einem neuen und fünften Band.
Der Titel des neuen Bandes versucht in seinem ersten Teil, Vielfältiges zusammenzufassen. Dass die Möglichkeiten des Rechtsschutzes erörtert werden, ist noch relativ [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Handbuch Europarecht, Bd. 5, von Walter Frenz über „Wirkungen und Rechtsschutz“</strong></p>
<p><em>Matthias Wiemers</em><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1347" title="lit-wiemers-frenz-handbuch-europarecht-5" src="http://www.justament.de/wp-content/uploads/2010/08/lit-wiemers-frenz-handbuch-europarecht-5-150x150.jpg" alt="lit-wiemers-frenz-handbuch-europarecht-5" width="150" height="150" /></p>
<p>Das insgesamt vorzügliche „Handbuch Europarecht“ von Frenz (s. meine Besprechung Verwaltungsrundschau 2009, S. 180) findet Ergänzung in einem neuen und fünften Band.<br />
Der Titel des neuen Bandes versucht in seinem ersten Teil, Vielfältiges zusammenzufassen. Dass die Möglichkeiten des Rechtsschutzes erörtert werden, ist noch relativ leicht verständlich, „Wirkungen“ bedürfen der Erläuterung. Es ist keineswegs so, dass unter „Wirkungen“ in diesem neuen Band schlichtweg Rechtsakte und Handlungsformen fielen, die gegebenenfalls einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden könnten. Der gesamte Band beginnt vielmehr mit einer neuen Perspektive, die ihm offenbar erst durch das „Lissabon-Urteil“ des BVerfG vermittelt worden ist. Im ersten Teil („Rechtswirkungen“) wird zunächst eine Ortsbestimmung des Europarechts vorgenommen (Kapitel 1 „Wirkungsweise und Stellung“, Kapitel 2 „Anwendungsvorrang des europäischen Rechts“), bevor sich Frenz ausführlich  – und überwiegend kritisch – mit den jüngsten Festlegungen des BVerfG bezüglich der europäischen Integration durch Recht auseinandersetzt (Kapitel 3 „Kompetenzüberschreitungen und Verfassungsidentität“). Weitere Kapitel sind der Auslegung des Europarechts und seinem Geltungsbereich gewidmet.<br />
Im zweiten Teil werden die einzelnen Rechtsquellen des Europarechts behandelt – die umfassendste Gesamt-Darstellung der europäischen Rechtsquellenlehre auf dem Markt, die den Rechtsstand des Reformvertrags von Lissabon berücksichtigt. Neben einer systematischen Gesamtdarstellung der Rechtsquellenlehre im sechsten Kapitel werden behandelt Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse und „sonstige Rechtsakte“ (Kapitel 10).<br />
Der dritte Teil behandelt „Vollzug und Haftung“, wobei in Kapitel 11 mit dem mitgliedstaatlichen Vollzug, der Verwaltungskooperation und der Europäischen Eigenverwaltung die drei inzwischen etablierten Vollzugsformen behandelt werden, bevor sich das zwölfte Kapitel mit der Haftung von EU und Mitgliedstaaten für den Vollzug des europäischen Rechts auseinandersetzt.<br />
Der umfangreichste Teil IV (Gerichtliche Kontrolle“) gliedert sich zunächst in zwei grundlegende Kapitel zur europäischen Judikative und zur „Grundstruktur des EU-Rechtsschutzes“, bevor die einzelnen Verfahrensarten vor den Unionsgerichten behandelt werden. Besonders hinzuweisen ist hier wieder auf die Ausführlichkeit des Handbuchs: Es werden nicht nur „Spezielle Verfahren“ (Kapitel 19), sondern auch ausführlich der vorläufige Rechtsschutz (Kap. 22) und die „Rechtsfolgen“ der EU-Rechtsprechung behandelt. In einem gesonderten Kapitel setzt sich Frenz mit den Kontrollmaßstäben der Rechtsprechung auseinander (Kapitel 21).<br />
Teil V schließlich behandelt die Gewährleistung des Europarechts durch nationale Gerichtsverfahren und differenziert hierbei nicht nur nach einzelnen Gerichtszweigen (Kapitel 25, 26), sondern setzt sich auch ausführlich mit dem spätestens seit dem Maastricht-Urteil besonders aufmerksam beobachteten Thema der Behandlung von Europarecht durch das BVerfG auseinander (Kap. 24). Auch insoweit war das „Lissabon-Urteil“ auszuwerten.<br />
Auch der fünfte Band des „Handbuchs Europarecht“ lässt hinsichtlich Aktualiät und der dort eröffneten Vielfalt von Nachweisen weiterführender Literatur keine Wünsche offen. Auch angesichts der kurzen Entstehungszeit innerhalb eines Jahres muss dem Verfasser und seinen Mitarbeitern ein hohes Maß an Anerkennung für eine überwältigende Leistung gezollt werden.</p>
<p>Walter Frenz<br />
Handbuch Europarecht, Bd. 5: Wirkungen und Rechtsschutz<br />
Springer Verlag Heidelberg 2010<br />
1334 S., 149, 95 Euro<br />
ISBN: 978-3-540-31118-8</p>
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		<title>Recht persönlich: Der Justament-Fragebogen</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Aug 2010 11:48:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
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		<category><![CDATA[Wolfgang Bittner]]></category>

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		<description><![CDATA[HEUTE: Dr. Wolfgang Bittner
Nachdem er sich während des Referendariats zuweilen wie eine Figur aus Kafkas Romanen vorkam, entschloss sich der Dichterjurist nach einem kurzen Zwischenspiel als Rechtsanwalt zu einer Existenz als freier Schriftsteller. Den Auftakt bildeten 1975 seine polemischen „Rechts-Sprüche“, in denen er mit der Justiz abrechnete. Seitdem schreibt der 1941 im heute polnischen Gleiwitz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1343" title="rechtpersonlich-bittner-foto-archiv-w-bittner" src="http://www.justament.de/wp-content/uploads/2010/08/rechtpersonlich-bittner-foto-archiv-w-bittner-112x150.jpg" alt="rechtpersonlich-bittner-foto-archiv-w-bittner" width="112" height="150" />HEUTE: Dr. Wolfgang Bittner</strong></p>
<p>Nachdem er sich während des Referendariats zuweilen wie eine Figur aus Kafkas Romanen vorkam, entschloss sich der Dichterjurist nach einem kurzen Zwischenspiel als Rechtsanwalt zu einer Existenz als freier Schriftsteller. Den Auftakt bildeten 1975 seine polemischen „Rechts-Sprüche“, in denen er mit der Justiz abrechnete. Seitdem schreibt der 1941 im heute polnischen Gleiwitz Geborene über Heimatlosigkeit („Niemandsland“) und neue Heimaten („Flucht nach Kanada“) für Erwachsene und Heranwachsende. Promoviert hat Bittner über den „Gewahrsamsbegriff und seine Bedeutung für die Systematik der Vermögensdelikte“. Das mehrfach ausgezeichnete PEN-Mitglied lebt und arbeitet heute wieder in Göttingen. (Weitere Informationen unter www.wolfgangbittner.de)</p>
<p><em>1.	Worin besteht für Sie der „Kampf ums Recht“ (Jhering)?</em><br />
Für mich geht es um Gerechtigkeit, wozu unabdingbar das Prinzip Gleichheit gehört.</p>
<p><em>2.	Warum haben Sie ausgerechnet Jura studiert?</em><br />
Als ich nach dem Zweiten Weltkrieg in einem Barackenlager aufwuchs, habe ich viele Ungerechtigkeiten erfahren. Daraus entwickelte sich ein starkes Gerechtigkeitsempfinden und -bedürfnis, so dass mich die Rechtswissenschaft, insbesondere die Rechtsphilosophie und das Strafrecht, zu interessieren begannen. Hinzu kam die Überlegung, dass man als Jurist viele Berufsmöglichkeiten hat.</p>
<p><em>3.	Warum sollte man heute noch Jura studieren?</em><br />
Man sollte nicht, aber man kann. Ich hoffe, dass sich die Justiz, die immer konservativ war (und eine Gesellschaft braucht in Maßen solche Elemente) weiterentwickelt, nachdem die furchtbaren alten Nazijuristen endlich gestorben sind.</p>
<p><em>4.	In welcher Vorlesung haben Sie sich am meisten gelangweilt?</em><br />
In Vorlesungen eines Professors, der seitenweise aus einem von ihm verfassten ziemlich trockenen Lehrbuch ablas.</p>
<p><em>5.	Welche alternative Verwendung fällt Ihnen für den Schönfelder ein?</em><br />
Ein Justiz-Roman.</p>
<p><em>6.	Welches Fach hätten oder haben Sie neben Jura studiert?</em></p>
<p>Neben Jura habe ich Philosophie und Soziologie studiert (außerdem Tiefbauarbeiter und Taxifahrer).</p>
<p><em>7.	E.T.A. Hoffmann sagte über sich: „Wochentags bin ich Jurist, sonntags Zeichner und abends ein sehr witziger Autor bis spät in die Nacht.“ Wie halten Sie’s?</em><br />
Überwiegend war und bin ich Schriftsteller, hin und wieder Publizist, manchmal Künstler, selten bin ich noch Jurist.</p>
<p><em>8.	Welche déformation professionelle haben Sie mittlerweile an sich festgestellt?</em><br />
Dem bin ich entgangen, indem ich Schriftsteller wurde. Der verdiente Rechtsphilosoph Gustav Radbruch, der als Reichjustizminister der Weimarer Republik ein leuchtendes Vorbild für heutige Politiker sein könnte, schrieb in seiner „Einführung in die Rechtswissenschaft“: „Der verfehlte Beruf aber ist die größte Sünde, recht eigentlich die Sünde wider den heiligen Geist – wider den eigenen dadurch verkümmerten, verkrüppelten und verrenkten Geist.“ Die Jurisprudenz war für mich zwar kein verfehlter Beruf, aber ich hatte andere Vorstellungen und Möglichkeiten.</p>
<p><em>9.	Welche verjährte Straftat haben Sie zuletzt begangen?</em><br />
Als Jugendlicher habe ich (aus Hunger) Rüben geklaut.</p>
<p><em>10.	Welche drei Bücher würden Sie ins Gefängnis mitnehmen?</em><br />
Ich würde gern mal vom ersten bis zum letzten Satz die drei Bände des „Kapital“ von Karl Marx lesen.</p>
<p><em>11.	Wer sind Ihre liebsten Romangestalten?</em><br />
Der Ich-Erzähler aus Maxim Gorkis autobiographischen Romanen; Franz Werfels Besucher F.W. aus dem Roman „Stern der Ungeborenen“; Erich Wegner aus meinem Roman „Der Aufsteiger oder Ein Versuch zu leben“…</p>
<p><em>12.	Anatole France stellte fest, dass die erhabene Gleichheit des Gesetzes es dem Reichen genauso wie dem Armen verbiete, auf den Straßen zu betteln, Brot zu stehlen und unter den Brücken zu schlafen. Was kritisieren Sie am geltenden Recht?</em><br />
Das Gleiche wie Anatole France.</p>
<p><em>13.	Wenn Sie ein Tag lang Gesetzgeber sein könnten, welche Gesetze würden Sie abschaffen oder erlassen?</em><br />
Zu erlassen wären: Gesetze zur Eindämmung des ungehinderten Kapitalflusses; Gesetze gegen die sog. Heuschrecken …Abzuschaffen wären: Das BKA-Gesetz in der vorliegenden Fassung sowie die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverbindungs- und Standortdaten …Mir würde noch erheblich mehr einfallen.</p>
<p><em>14.	Welche Rechtsreform bewundern Sie am meisten?</em><br />
Die noch nicht vollzogene Reform des Finanz- und Wirtschaftswesens.</p>
<p><em>15.	Welcher historische Jurist hätten Sie sein mögen und warum?</em><br />
Kein Jurist!</p>
<p><em>16.	Wer hätte einen Nobelpreis für Jura verdient?</em><br />
Gustav Radbruch. Er trat zum Beispiel als Reichstagsabgeordneter und zeitweiliger Reichsjustizminister bereits Anfang der 1920er Jahre für eine einheitliche Freiheitsstrafe sowie für die Zulassung von Frauen in allen Berufen der Justiz und für eine 3-Monats-Fristenlösung zum Schwangerschaftsabbruch ein.Fritz Bauer, zuletzt hessischer Generalstaatsanwalt, einer der wenigen Juristen, die von den Nazis verfolgt und in die Emigration gezwungen wurden.Karl Liebknecht, der 1914 im Reichstag gegen die Kriegskredite stimmte.</p>
<p><em>17.	Weshalb sollte man Juristen lieben?</em><br />
Man sollte Juristen lieben, wenn man sie heiraten will.</p>
<p><em>18.	Wie würden Sie reagieren, wenn über Nacht die Profession der Juristen obsolet werden sollte?</em><br />
Das ist nicht mein Problem. (Einige Juristen haben sich seinerzeit schon furchtbar aufgeregt, als das Barett abgeschafft wurde.)</p>
<p><em>19.	Wann haben Sie zuletzt ein Stoßgebet an St. Ivo gerichtet, den Schutzpatron der Juristen?</em><br />
Ich habe noch nie ein Stoßgebet an St. Ivo gerichtet.</p>
<p><em>20.	Welche juristische Weisheit möchten Sie uns noch auf den Weg geben?</em><br />
Justiz ist die Fortsetzung der Sozialpolitik mit anderen Mitteln.</p>
<p>Ersonnen von Jean-Claude Alexandre Ho, inspiriert von Marcel Proust und Max Frisch.</p>
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		<title>Prozessrecht kurz und präzise</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Aug 2010 11:35:20 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der ZPO-Kommentar von Thomas/Putzo und der StPO-Kommentar von Meyer-Goßner – jeweils in Neuauflage 

Thomas Claer
Allerspätestens fürs zweite Examen geht es nicht mehr ohne: Dann werden die Prozessrechts-Kommentare zum Must Have für jeden Referendar. Und weil nichts so schnell veraltet ist wie der Kommentar vom vorigen Jahr, führt kein Weg am Erwerb der jeweils neuesten Auflage [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der ZPO-Kommentar von Thomas/Putzo und der StPO-Kommentar von Meyer-Goßner – jeweils in Neuauflage </strong><br />
<img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1337" title="lit-tc-putzo" src="http://www.justament.de/wp-content/uploads/2010/08/lit-tc-putzo-150x150.jpg" alt="lit-tc-putzo" width="150" height="150" /><br />
<em>Thomas Claer</em></p>
<p>Allerspätestens fürs zweite Examen geht es nicht mehr ohne: Dann werden die Prozessrechts-Kommentare zum Must Have für jeden Referendar. Und weil nichts so schnell veraltet ist wie der Kommentar vom vorigen Jahr, führt kein Weg am Erwerb der jeweils neuesten Auflage vorbei. Wer hier sparen will, läuft Gefahr, nicht mehr auf dem neuesten Stand zu sein – und wird es womöglich bitter bereuen.<br />
Erste Wahl im Zivilprozessrecht ist seit langen Jahren der Thomas/Putzo. Trotz ständig wachsender Stoffmenge hat er sich bis heute seinen verhältnismäßig schlanken Umfang bewahrt. Die 31. Auflage bringt den Leser auf den Rechtsstand vom 1. Juni 2010 und berücksichtigt zahlreiche Änderungen der ZPO, u.a. durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes, das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, das Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung sowie die Änderungen des Internationalen FamilienrechtsverfahrensG und die EU-UnterhaltsVO.<br />
<img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1338" title="lit-tc-meyer-gosner" src="http://www.justament.de/wp-content/uploads/2010/08/lit-tc-meyer-gosner-150x150.jpg" alt="lit-tc-meyer-gosner" width="150" height="150" />Im Strafprozessrecht geht indessen wenig ohne den Meyer-Goßner, dessen 53. Auflage vor kurzem erschienen ist. Die umfassenden Aktualisierungen im Vergleich zur Vorauflage bringen den Leser auf den Rechtsstand vom 1.Mai 2010. Verarbeitet wurden alle relevanten Änderungen der Strafprozessordnung in den letzten Monaten, insbesondere das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, das 2. Opferrechtsreformgesetz, das Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten und schließlich – noch einmal in besonders vertiefter Darstellung – das Gesetz zur Verständigung im Strafverfahren.<br />
Beide Werke überzeugen durch Zuverlässigkeit, Präzision und – wenn nötig – die Reduktion auf das Wesentliche.</p>
<p>Prof. Dr. Heinz Thomas/Prof. Dr. Hans Putzo<br />
Zivilprozessordnung (Kommentar)<br />
31. neu bearbeitete Auflage 2010<br />
Verlag C.H. Beck<br />
2098 Seiten, EUR 58,00<br />
ISBN 978-3-406-59620-9</p>
<p>Prof. Dr. Lutz Meyer-Goßner<br />
Strafprozessordnung (Kommentar)<br />
53. neu bearbeitete Auflage 2010<br />
Verlag C.H. Beck<br />
2328 Seiten, EUR 76,00<br />
ISBN 978-3-406-60600-7</p>
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		<item>
		<title>Nina ist heiß</title>
		<link>http://www.justament.de/archives/1333</link>
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		<pubDate>Mon, 02 Aug 2010 11:27:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[LIEBES TAGEBUCH]]></category>

		<category><![CDATA[NINA]]></category>

		<category><![CDATA[Erholung]]></category>

		<category><![CDATA[Ostsee]]></category>

		<category><![CDATA[Sommer]]></category>

		<category><![CDATA[Urlaub]]></category>

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		<description><![CDATA[Aus dem Tagebuch einer Rechtbald-Referendarin
Liebes Tagebuch!
Mir ist sooo heiß – ich bekomme sogar einen Schweißausbruch, wenn ich nur den Stift in die Hand nehme, um einen neuen Eintrag für dich zu verfassen. Ich brauche dringend Urlaub von dieser Großstadthitze! Nächste Woche fahre ich an die Ostsee und ich freue mich schon wahnsinnig darauf. Nächste Woche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aus dem Tagebuch einer Rechtbald-Referendarin</p>
<p>Liebes Tagebuch!<br />
Mir ist sooo heiß – ich bekomme sogar einen Schweißausbruch, wenn ich nur den Stift in die Hand nehme, um einen neuen Eintrag für dich zu verfassen. Ich brauche dringend Urlaub von dieser Großstadthitze! Nächste Woche fahre ich an die Ostsee und ich freue mich schon wahnsinnig darauf. Nächste Woche kommen auch die Ergebnisse der Schriftlichen raus und wenn ich daran denke, dann fange ich schon wieder an zu schwitzen. Also lasse ich es lieber.<br />
Ich genieße den Sommer, die Sonne und die freie Zeit, die ich in absehbarer Zeit am Strand oder im kühlen Meer verbringen werde. Es muss doch mal eine Zeit geben dürfen, in der man ohne Paragraphen lebt, oder nicht?! Ein kleiner rechtsfreier Raum – zumindest in meinem Kopf.<br />
Das habe ich mir doch wohl wirklich verdient, nach der schweißtreibenden und endlos langen Vorbereitungszeit auf das Examen… eine schweißfreie und endlos lange Zeit ohne irgendwelchen Jurakram. Es ist ja nicht so, dass ich keinen Gefallen an Mord und Totschlag, unerlaubten Handlungen und rechtswidrigen Verwaltungsakten finde – aber ab und an muss man sein Recht auf Abstand von dem Paragraphendschungel  eigenmächtig durchsetzen und in Urlaub fahren.  Das ist dann so was wie Selbsthilfe im Sinne von §§ 229 ff BGB. Ich werde einfach mal abschalten, die frische Seeluft einatmen, frische Fischbrötchen essen, an nichts denken, was rechtlichen Bezug hat, also vollkommen entspannen.  Ich werde im Strandkorb sitzen mit einem dänischen Eis in der Hand und werde vollkommen glücklich und zufrieden den Sonnenuntergang am objektiven Empfängerhorizont genießen. Bis bald, liebes Tagebuch!<br />
Deine Nina</p>
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	</channel>
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