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	<title>Justament</title>
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	<description>Die Karriere-Zeitschrift für Juristen im Netz</description>
	<pubDate>Mon, 15 Mar 2010 22:09:09 +0000</pubDate>
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		<title>Aktuelle und prägnante Darstellung des Markengesetzes</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Mar 2010 12:05:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[BESPRECHUNGEN]]></category>

		<category><![CDATA[LITERATUR]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Markenrecht-Kommentar von Ekey / Klippel / Bender in zweiter Auflage

Pinar Karacinar

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			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1133" title="lit-pinar-ekey-klippel-cover" src="http://www.justament.de/wp-content/uploads/2010/03/lit-pinar-ekey-klippel-cover-150x150.jpg" alt="lit-pinar-ekey-klippel-cover" width="150" height="150" />Der Markenrecht-Kommentar von Ekey / Klippel / Bender in zweiter Auflage</strong></p>
<p><em>Pinar Karacinar</em></p>
<p>Die 2009 erschienene zweite Auflage dieses Markenrechts-Kommentars hat durch die Aufteilung in zwei Bände und die Aufnahme des vorsitzenden Richters am Bundespatentgericht Achim Bender in den Kreis der Herausgeber wesentliche Änderungen im Vergleich zur Vorauflage erfahren. Das Gemeinschaftsmarkenrecht wurde angesichts umfangreicher Rechtsprechung und des damit verbundenen zunehmenden Umfangs der Kommentierung sowie der Möglichkeit, auf aktuelle Änderungen der Rechtslage kurzfristiger reagieren zu können, in einen separaten Band 2 mit 600 Seiten ausgegliedert.</p>
<p>Der Band 1 ist wiederum in zwei Teile gegliedert. Teil 1 enthält eine Kommentierung des Markengesetzes und Teil 2 einen Überblick über die nationalen Markenrechtsordnungen ausgewählter Staaten.<br />
Die Kommentierung des Markengesetzes umfasst 996 Seiten und berücksichtigt Rechtsprechung und Literatur bis Anfang September 2008. Der Umfang der Kommentierung der ausländischen Rechtssysteme beträgt insgesamt 244 Seiten, wobei der Umfang der Darstellung der einzelnen Rechtsordnungen zwischen drei Seiten (Portugal) und 15 Seiten (China) sehr unterschiedlich ausfällt. Ab Seite 1243 beginnt der Anhang, in dem neben den gängigen  Rechtsvorschriften weitere nützliche Angaben enthalten sind, wie beispielsweise die Klasseneinteilung Waren/Dienstleistungen nach der Nizzaklassifikation, dem europäischen Verzeichnis geschützter geografischer Herkunftsbezeichnungen und dem übersichtlich gestalteten Fallverzeichnis mit Fundstellennachweis. Hintergrund dieser Darstellung bildet die Erkenntnis, dass aufgrund der Internationalisierung und Globalisierung der Markenverwendung ein praktisches Bedürfnis nach zuverlässigen Informationen über ausländische Markenrechtsordnungen sowie über das Gemeinschaftsmarkenrecht besteht. Ausgespart ist allerdings eine Kommentierung der internationalen Markenregistrierung nach dem MMA/PMMA, was in Anbetracht der internationalen Konzeption der Kommentare etwas verwunderlich ist.<br />
Die Kommentierung des Markengesetzes, welche die auf der „Durchsetzungsrichtlinie 2004/48/EG“ basierenden Änderungen bereits beinhaltet, ist überwiegend auf das Wesentliche konzentriert. Die ausführlichste Darstellung findet sich bei § 14 MarkenG, welcher die im Falle einer Markenverletzung gegebenen Ansprüche regelt, mit insgesamt 110 Seiten. Neben einer gelungenen Darstellung des materiellen Rechts enthält die Kommentierung auch einen umfangreichen Teil im Hinblick auf die praktische Vorgehensweise sowie das Verfahren eines Markenverletzungsprozesses.</p>
<p>Der zweite Teil des Kommentars behandelt das nationale Markenrecht ausgewählter Staaten (22 Nationen) wie China, USA, Polen, Türkei, Indien, Kroatien, Italien und Estland. Dabei wird nach einer kurzen Einleitung in die wesentlichen Gesichtspunkte der jeweiligen Rechtsordnung eingeführt, vor allem was die Entstehung, den Schutz, sowie die Verletzung von Marken betrifft.</p>
<p>Der Anhang macht mit 559 Seiten ein knappes Drittel des Kommentars aus und enthält neben den für die praktische Arbeit nützlichen Vorschriften der Markenerordnung, des Patenkostengesetzes, des Madrider Markenabkommens etc. das Verzeichnis der geschützten geografischen Herkunftsangaben sowie ein übersichtliches Fallverzeichnis nebst Fundstellen.</p>
<p>Für wen ist der Kommentar geeignet? Der Kommentar eignet sich für alle diejenigen, die  eine aktuelle und prägnante Darstellung des Markengesetzes suchen und bei denen zudem aufgrund ihrer beruflichen Praxis ein Bedürfnis nach rudimentärem Verständnis der Rechtsordnung einer der behandelten Nationen besteht.</p>
<p>Ekey / Klippel / Bender<br />
Markenrecht Band 1: Markengesetz und Markenrecht ausgewählter ausländischer Staaten (Kommentar)<br />
C.F. Müller Verlag,  2.Auflage 2009<br />
1700 Seiten; € 158,00<br />
ISBN 978-3-8114-5205-3</p>
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		<title>Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz</title>
		<link>http://www.justament.de/archives/1124</link>
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		<pubDate>Mon, 15 Mar 2010 11:52:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
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		<category><![CDATA[NIEKIELS SERVICE ECKE]]></category>

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		<category><![CDATA[Wachstumsbeschleunigungsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Oliver Niekiel

 
Es hat ganz ohne Zweifel das Zeug zum (Un-)Wort des Jahres: Das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Kein anderes Gesetz hat in der jüngeren Vergangenheit die Nachrichten derart beherrscht. Zuletzt hat speziell die umsatzsteuerrechtliche Begünstigung des Hotelgewerbes für Aufsehen gesorgt. Im Januar 2010 wurde bekannt, dass die Düsseldorfer Substantia AG im Zeitraum zwischen Oktober 2008 und Oktober [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Oliver Niekiel</strong></p>
<p><strong></strong></p>
<p> <img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1130" title="service-niekiel-csr_pflaenzchen_rgb" src="http://www.justament.de/wp-content/uploads/2010/03/service-niekiel-csr_pflaenzchen_rgb-150x103.jpg" alt="service-niekiel-csr_pflaenzchen_rgb" width="150" height="103" /><br />
Es hat ganz ohne Zweifel das Zeug zum (Un-)Wort des Jahres: Das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Kein anderes Gesetz hat in der jüngeren Vergangenheit die Nachrichten derart beherrscht. Zuletzt hat speziell die umsatzsteuerrechtliche Begünstigung des Hotelgewerbes für Aufsehen gesorgt. Im Januar 2010 wurde bekannt, dass die Düsseldorfer Substantia AG im Zeitraum zwischen Oktober 2008 und Oktober 2009 Spendengelder in Höhe von 1,1 Millionen Euro an die FDP überwiesen hatte. Ob die von Jurastudenten und Rechtsreferendaren oftmals getätigte Äußerung, sich ein noch ein neues Gesetz kaufen zu müssen, künftig auf zwei Arten deutbar ist, soll an dieser Stelle nicht vertieft werden. Vielmehr wird ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen gegeben, die im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes am 1. Januar 2010 in Kraft getreten sind.<br />
Familien mit Kindern werden seit Jahresbeginn insbesondere durch die Erhöhung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes – wenn auch geringfügig – entlastet. Die Kinderfreibeträge für jedes Kind betragen statt 6.024 Euro nun 7.008 Euro. Zudem wurde das Kindergeld für jedes Kind um 20 Euro pro Monat erhöht (§§ 32 Abs. 6 S. 1, 66 Abs. 1 S. 1 EStG, § 6 BKGG). Für die beiden ersten Kinder gibt es damit aktuell 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und ab dem vierten Kind 215 Euro pro Kind.</p>
<p>Änderungen gibt es auch für Erben. Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer tritt für Geschwister und Geschwisterkinder durch die Absenkung des Steuersatzes von bislang 30 bis 50% auf jetzt 15 bis 43% eine Entlastung ein. Die Mindeslohnsumme, welche für die Gewährung des Verschonungsabschlags bei Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften von Bedeutung ist, wurde von 650% auf 400% gesenkt, außerdem wurde der maßgebliche Zeitraum von sieben auf fünf Jahre reduziert. Entscheidet sich der Erwerber für eine vollständige Verschonung (sogenannte Optionsverschonung) beträgt die erforderliche Lohnsumme, die ein Betrieb einhalten muss, jetzt 700 % und der Behaltenszeitraum, in dem der Betrieb in seiner Substanz fortgeführt werden muss, sieben Jahre (§ 13a Abs. 8 Nr. 1 und 2 ErbStG).</p>
<p>Bei Hotels, Gasthöfen, Pensionen und Campingplätzen ist auf das Entgelt für kurzfristige Übernachtungen nur noch der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7% (statt bislang 19%) anwendbar. Für das Frühstück und sonstige Leistungen fallen allerdings weiterhin 19% an, Abgrenzungsprobleme sind mithin vorprogrammiert. Bislang unter die Grundwerwerbsteuer fallende Umstrukturierungsvorgänge, beispielsweise Verschmelzungen und Spaltungen, sind unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt.</p>
<p>Die Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern ist nunmehr bis zu einem Betrag von 410 Euro möglich. Alternativ dazu bleibt es zulässig, einen Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 Euro und 1.000 Euro einzurichten (§§ 6 Abs. 2, 2a, 9 Abs. 1, 52 Abs. 16, 23d EStG). Zudem gibt es Neuerungen bei der sogenannten Zinsschranke. Insbesondere wurde die Freigrenze von 1 Million Euro auf 3 Millionen Euro erhöht (§§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchstabe a, 52 Abs. 12d S. 3 EStG). Änderungen gibt es such bei der Zulassung des Übergangs der Verluste in Höhe der stillen Reserven bei dem Erwerb von Beteiligungen an Körperschaften. Durch die Neuregelung im Rahmen der Verlustabzugsbeschränkungen bleiben die nicht genutzten Verluste in Höhe der stillen Reserven des steuerpflichtigen inländischen Betriebsvermögens der Gesellschaft erhalten, die auf den anteiligen Beteiligungserwerb entfallen (§§ 8c Abs. 1 Satz 5 KStG, 34 Abs. 7b KStG). Der Abzugs von Verlusten bei bestimmten konzerninternen Umgliederungen ist zulässig (§ 8c Abs. 1 Satz 6 KStG). Die zeitliche Beschränkung bei der mit dem sogenannten Bürgerentlastungsgesetz eingeführten körperschaftsteuerlichen Sanierungsklausel wurde aufgehoben. Verlustvorträge im Sanierungsfalle bleiben damit nach derzeitiger Rechtslage unbefristet erhalten (§§ 8c Abs. 1a, 34 Abs. 7c KStG). Der gewerbesteuerliche Hinzurechnungssatzes bei Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern wurde zudem von 65 % auf 50 % reduziert (§ 8 Nr. 1 Buchstabe e GewStG). Vereinbart wurde schließlich auch ein Verzicht auf die im Energiesteuergesetz vorgesehene Reduzierung der steuerlichen Entlastungssätze für reine Biokraftstoffe.</p>
<p>Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz bringt also zahlreiche Neuerungen mit sich. Ob es dadurch auch zu einer Beschleunigung des Wachstums kommt, kann wohl niemand seriös vorhersagen. Befürworter und Gegner des Gesetzes gibt es jedenfalls gleichermaßen. Am 25. Dezember 2009 wurde beim beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht, deren Ziel es ist, dass Bundesregierung und Bundestag das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zurücknehmen oder in wesentlichen Punkten stark verändern. Begründung: In der vorliegenden Form könne das Gesetz das Wirtschaftswachstum nicht wirklich fördern, beinhalte soziale Ungerechtigkeiten und führe zu einer unverantwortlichen Neuverschuldung, da es nicht ausreichend gegenfinanziert sei. Einzelheiten finden sich insoweit auf der Internetpräsenz des Bundestages.</p>
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		<title>Assessor-Klausur Zivilrecht</title>
		<link>http://www.justament.de/archives/1117</link>
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		<pubDate>Mon, 08 Mar 2010 12:17:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[KLAUSUR]]></category>

		<category><![CDATA[Alpmann]]></category>

		<category><![CDATA[Baurecht]]></category>

		<category><![CDATA[Gerichtliche Eilentscheidung]]></category>

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		<category><![CDATA[Prozessrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Online Übungsklausur mit Lösungsskizze von Alpmann Schmidt
Themen: Gerichtliche Eilentscheidung / Prozessrecht und Baurecht

<a class="pdf" href="http://www.lexxion.de/justament/pdf/D90a.pdf" target="_self">Klausur</a>
<a class="pdf" href="http://www.lexxion.de/justament/pdf/D90l.pdf" target="_self">Lösung</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Online Übungsklausur mit Lösungsskizze von Alpmann Schmidt</strong><br />
<strong>Themen: Gerichtliche Eilentscheidung / Prozessrecht und Baurecht</strong></p>
<p><strong>Kurzfassung:</strong></p>
<p>Es geht um ein vor dem Landgericht Münster - 16 O 78/09 – anhängiges Verfahren. Kläger ist der Angelverein Werse Fischer, Am Ufer 9, Münster-Angelmodde, Vereinsvorstand Anton Paus (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Münstermann, Münster).<br />
Die Klage richtet sich gegen<br />
1. Fensterbau Hans Budke, Inhaber Dieter Budke, Zechenstraße 12, Bochum (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kobicki, Bruchweg 19, Bochum) sowie<br />
2. den Architekten Michael Sander, Essener Straße 102, Dortmund (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Lange, Büte, Hefer, Umweg 115 c, Dortmund).<br />
Die Klage ist beiden Beklagten am 6. April 2009 zugestellt worden. Eine mündliche Verhandlung vor dem Richter am Landgericht Knoll als Einzelrichter hat am 18. Mai 2009 stattgefunden.<br />
Dem rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde:<br />
Der Kläger beauftragte am 02.12.2008 den Beklagten zu 2), die Architektenplanung für den nachträglichen Einbau von Dachfenstern in das 1958 errichtete Vereinsheim zu erstellen. Der Beklagte zu 2) erstellte nach Inaugenscheinnahme des Vereinsheims die Planung für den Einbau von 6 Dachfenstern. Als Fensterfirma empfahl er den Beklagten zu 1), welcher ebenfalls das Dach in Augenschein nahm. Bei der anschließenden Auftragserteilung wurde zwischen dem Kläger und dem Beklagten zu 1) mündlich ein Pauschalpreis vereinbart mit der Maßgabe, dass die Bezahlung ohne Rechnung erfolgen solle, um die Umsatzsteuer einzusparen. Am 05.01.2009 baute der Beklagte zu 1) die Dachfenster ein. Nach einigen Tagen zeigten sich Wasserschäden im Obergeschoss jeweils unterhalb der eingebauten Dachfenster. Nach mehreren erfolglosen Nachbesserungsversuchen seitens des Beklagten zu 1) beauftragte der Kläger die Firma Hülstege. Diese fand heraus, dass die Abdichtung der eingebauten Dachfenster zur vorhandenen Dachhaut nicht ordnungsgemäß war, so dass sich in Verbindung mit den vorhandenen Kältebrücken – eine Dämmschicht ist aufgrund des Baujahrs des Gebäudes unter der Dachhaut nicht vorhanden – bei der starken Kälte im Januar Kondenswasser bildete. Dieses lief dann entlang der Dachhaut herunter und tropfte zu Boden. Die Firma Hülstege beseitigte die Mängel und stellte hierfür dem Kläger 4.130,22 € in Rechnung, welche der Kläger nebst Zinsen von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit gegen beide Beklagte als Gesamtschuldner geltend macht.<br />
Bei seinen Nachbesserungsversuchen hat der Beklagte zu 1) durch unsachgemäßes Hantieren diverse Anschlussdichtungen an den Fenstern sowie Teile der Fensterrahmen beschädigt. Insoweit beantragte der Kläger zunächst Zahlung von 2.811,12 € zzgl. Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit. Der Zahlungsantrag richtet sich nur gegen den Beklagten zu 1). Hinsichtlich der Beschädigungen ist ein selbstständiges Beweisverfahren zwischen dem Kläger und dem Beklagten zu 1) vor dem Amtsgericht Münster durchgeführt worden. Nach dem Gutachten des Sachverständigen Dipl. Ing. Siegmann vom 15.04.2009 betragen die Kosten zur Beseitigung der Schäden 2.909,20 €. Der Kläger hat seinen Antrag entsprechend erhöht und macht zusätzlich eine Kostenpauschale von 25,00 € geltend.<br />
Ferner sind, ausweislich des Gutachtens, Folgeschäden an anderen Stellen der Dachhaut nicht auszuschließen. Der Sachverständige hat ausgeführt, dass es zu einem nicht vertretbaren Kostenaufwand führen würde, bereits jetzt vorsorglich das gesamte Dach zu öffnen, zumal aufgrund des Alters des Daches auch nicht gewährleistet wäre, dass bei anschließendem Wiedereindecken des gesamten Daches nicht neue Schäden entstehen. Insoweit beantragt der Kläger festzustellen, dass der Beklagte zu 1) auch für künftige Schäden hinsichtlich der von ihm am 05.01.2009 in dem Vereinsheim des Klägers, Am Ufer 9, Münster-Angelmodde, eingebauten Dachfenster einstehen muss.<br />
Beide Beklagte beantragen Klageabweisung. Hilfsweise widerklagend beantragt der Beklagte zu 2), den Kläger zu verurteilen, seine Ersatzansprüche aus dem Klageantrag zu 1) an den Beklagten zu 2) abzutreten, Zug um Zug gegen Zahlung des Beklagten zu 2) an den Kläger in Höhe von 4.130,22 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit. Der Kläger beantragt, die Widerklage abzuweisen.<br />
Der Beklagte zu 1) ist der Ansicht, die Klage sei bereits unzulässig, da der Kläger als nicht rechtsfähiger Verein nicht aktiv parteifähig sei. Ferner rügt der Beklagte zu 1) die örtliche Zuständigkeit. Auch fehle ein Feststellungsinteresse für die Feststellungsklage, denn es sei eine Obliegenheit des Klägers, etwaige Folgeschäden vorab zu klären. Im Übrigen sei die Klage auch unbegründet, denn der zwischen dem Kläger und dem Beklagten zu 1) geschlossene Vertrag sei nichtig, da der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt sei. Zwar habe der Beklagte zu 1) die Umsatzsteuer mittlerweile an das Finanzamt nachentrichtet. Dieses führe jedoch nicht zur Heilung des nichtigen Vertrages, da diese im BGB nicht vorgesehen sei. Ferner liege hinsichtlich der Erhöhung Klageantrages zu 2. nach Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens eine unzulässige Klageänderung vor. Im Übrigen sei die darin enthaltene Kostenpauschale von 25,00 € nicht erstattungsfähig.<br />
Der Beklagte zu 2) rügt ebenfalls die örtliche Zuständigkeit. Er habe mit dem Kläger in seinen AGB eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung getroffen, wonach örtlich das Landgericht Dortmund zuständig sei. Im Übrigen sei die Klage jedenfalls unbegründet, denn der Kläger sei für die vorhandene Bausubstanz selbst verantwortlich. Ferner sei ihm der Schaden aufgrund des Fehlverhaltens des Beklagten zu 1) nicht zurechenbar. Jedenfalls habe er aus § 255 BGB einen Gegenanspruch auf Abtretung der Ersatzansprüche des Klägers aus dem Klageantrag zu 1. gegen den Beklagten zu 1). Insofern macht der Beklagte zu 2) ein Zurückbehaltungsrecht geltend.<br />
Der Beklagte zu 2) stützt auch seine Widerklage auf einen Anspruch auf Abtretung der Ersatzansprüche gegen den Beklagten zu 1).<br />
Der Kläger hält die Widerklage bereits für unzulässig, da das Rechtsschutzbedürfnis fehle, weil eine entsprechende Zug um Zug-Verurteilung im Rahmen seines Klageantrages zu 1) genüge. Im Übrigen sei das Gericht der Hauptklage für die Widerklage nicht zuständig.<br />
<strong>Bearbeitervermerk:</strong></p>
<p>1. Die Entscheidung des Gerichts ist zu entwerfen.<br />
2. Hinterziehung von Umsatz- und Einkommensteuer ist eine Steuerstraftat i.S.v. § 370 AO<br />
3. Auf § 1 SchwarzArbG wird hingewiesen.</p>
<p><a class="pdf" href="http://www.lexxion.de/justament/pdf/A118a.pdf" onclick="return TrackClick('http%3A%2F%2Fwww.lexxion.de%2Fjustament%2Fpdf%2FA118a.pdf','Klausur')" target="_self">Klausur</a><br />
<a class="pdf" href="http://www.lexxion.de/justament/pdf/A118l.pdf" onclick="return TrackClick('http%3A%2F%2Fwww.lexxion.de%2Fjustament%2Fpdf%2FA118l.pdf','L%C3%B6sung')" target="_self">Lösung</a></p>
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		<title>Karrieretipps aus Entenhausen</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Mar 2010 12:04:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[DR. CLAER EMPFIEHLT]]></category>

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		<category><![CDATA[Don Rosa]]></category>

		<category><![CDATA[Entenhausen]]></category>

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		<category><![CDATA[Onkel Dagobert]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Comic-Biographie über „Onkel Dagobert. Sein Leben, seine Milliarden“

Thomas Claer 

]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1113" title="U_3245_ECC_DAGOBERT_BIOGR.IND3" src="http://www.justament.de/wp-content/uploads/2010/03/lit-tc-cover-dagobert-duck-3245_ecc_01_dagobert_biogr_f30-100x150.jpg" alt="U_3245_ECC_DAGOBERT_BIOGR.IND3" width="100" height="150" />Eine Comic-Biographie über „Onkel Dagobert. Sein Leben, seine Milliarden“</strong></p>
<p><em>Thomas Claer</em></p>
<p>Ein 10-Jähriger Abkömmling eines verarmten schottischen Adelsgeschlechts verdient sich im Schweiße seines Angesichts seinen ersten Zehner als Schuhputzer in Glasgow anno 1877. So beginnt die Comic-Biographie der reichsten Ente aller Zeiten, erstmals 2003 auf Deutsch in zwölf Kapiteln erschienen und nun um nicht weniger als acht eingeschobene Zusatzkapitel erweitert, die das Werk zum Teil erheblich bereichern. Mit viel Liebe zum Detail hat Don Rosa, Schüler des bekanntesten Disneyzeichners und Dagobert-Schöpfers Carl Barks (1901-2000), den Stoff seines Meisters fortgewebt und aus den versprengten Rückblenden in etlichen Donald Duck-Geschichten den Lebenslauf des kauzigen alten Enterichs rekonstruiert und phantasievoll ergänzt.<br />
Onkel Dagobert, der Gründer von Entenhausen, der es am Ende auf ein Vermögen von fünf Fantastilliarden und neun Trillionen Talern sowie sechzehn Kreuzern bringen wird, hat also, so erfahren wir, klein, ganz klein angefangen. Was er aber von Anfang an schon mitbrachte, war sein unbedingter Fleiß und Ehrgeiz. Härter werden als alle anderen und auf ehrliche Weise sein Geld verdienen, das wurde ihm zur Lebensmaxime. Sein Weg war steinig und erst nach unzähligen Versuchen, die ihn in die unterschiedlichsten Ecken der Welt verschlugen, von Erfolg gekrönt. Im Alter von 35 Jahren hatte er es dann geschafft: Der Fund und die anschließende Ausbeutung einer Goldmine in Klondike im Norden Kanadas im Jahre 1902 brachte ihm seine erste Million, die sprichwörtlich immer am schwersten verdiente. Mit diesem Startkapital versehen mutierte er zum genialen Investor, erwarb zunächst die örtliche Bank von Dawson, später Beteiligungen an allerhand Unternehmen verschiedenster Branchen (Methode Buffett), kaufte beim großen Börsenkrach 1929 an der Wallstreet werthaltige Aktien zu Spottpreisen, wurde Milliardär und schließlich – noch vor dem Maharadscha von Zasterabad – zum reichsten Mann der Welt.<br />
Sehr realistisch werden die vielfältigen Hindernisse auf Dagoberts Weg zum Erfolg gezeichnet, genretypisch unrealistisch hingegen, wie er diese allesamt überwindet, nämlich vor allem dank seiner unbändigen Willenskraft, die ihn ein ums andere Mal über sich hinauswachsen lässt. Dabei erscheint Dagobert als Muster des amerikanischen Selfmademans. Nie war er sich für irgendeine Arbeit zu schade, und doch hat er im Leben immer nur das gemacht, was ihm Freude bereitete. „Das Geheimnis wahren Glücks“, so lautete eine seiner Weisheiten, „ist, seine Arbeit zu genießen … und niemand genießt seine Arbeit so sehr wie ich!“ Fast alles unternahm er auf eigene Faust, getreu dem Schillerschen Motto „Der Starke ist am Mächtigsten allein.“ Das machte ihn bereits in der Goldgräberstadt Dawson allseits unbeliebt, weil er die Erträge seiner Grabungen stets zur Bank brachte, statt sie, wie es alle anderen taten, im Saloon zu verjubeln. Sparsamkeit ist eine Tugend, aber Geiz ist ein Laster. Der Sparsame gönnt nur sich selber (noch) nichts, weil er noch Größeres vorhat, der Geizige aber gönnt auch den anderen nichts und spart auf ihre Kosten. Die Übergänge sind fließend und Dagobert war beides, ließ regelmäßig seine Verwandten für einen Hungerlohn (Donald bekam dreißig Kreuzer die Stunde) für ihn schuften.<br />
Immerhin kam – anders als für die Glücksritter unserer Tage – für den grundsoliden Dagobert bei seinen Unternehmungen nur eine Eigenkapitalquote von 100 Prozent infrage. Lediglich ein einziges, aber entscheidendes Mal, er war „abgebrannt“ auf dem Weg zu „seiner“ Goldmine und die Zeit drängte, musste er zum „schändlichsten aller Mittel“ greifen, zum Kredit. Das brachte ihm eine lebenslange Feindschaft mit dem gaunerhaften Geldverleiher Shandy Shofel ein, einer fabelhaft diabolischen Figur, die, nebenbei bemerkt, eine verblüffende physiognomische Ähnlichkeit mit einem meiner früheren Mitschüler aufweist, der es inzwischen ganz real zum Millionär gebracht haben soll.<br />
Ein rechter Geizhals beschränkt sich natürlich auch nur auf eine einzige Dame seines Herzens (alles andere wäre ja Verschwendung), und diese ist für Dagobert die schöne Saloon-Betreiberin Nelly, genannt der „Stern des Nordens“, die ihm anfangs seine geschäftsschädigende Abstinenz in ihrem Hause sehr verübelte. Um ein Haar wäre er ihr ganz nahe gekommen, er hielt schon alle Trümpfe in der Hand, verdarb aber alles, indem er ihr für die mehrwöchige harte Arbeit in seiner Goldmine einen Lohn von nur 50 Cent pro Tag auszahlen wollte. Anrührend ist dann das zarte Wiedersehen der jeweils ergrauten Nelly und Dagobert Jahrzehnte später im fünften Ergänzungskapitel.<br />
Im Jahr 1947, im Alter von 80 Jahren, ist Dagobert eigentlich ein mürrischer alter Mann, aber die unerwartete Begegnung mit seinem Neffen Donald und vor allem mit seinen Großneffen Tick, Trick und Track weckt noch einmal alle seine Lebensgeister. Nicht zuletzt findet er in ihnen dankbare Zuhörer für seine alten abenteuerlichen Geschichten. Inzwischen bereitet ihm das Stöbern in seiner verstaubten Kiste mit alten Erinnerungsstücken deutlich mehr Spaß als die Vermögensverwaltung. Ihm wird klar: Der Weg war das Ziel. Reich geboren zu sein ist vergleichsweise öde, wenn man sich seinen Reichtum auch in einem abenteuerlichen Leben selbst zusammenschaffen und –raffen kann.</p>
<p>Don Rosa<br />
Onkel Dagobert. Sein Leben, seine Milliarden<br />
Ehapa Comic Collection / Egmont 2009<br />
496 Seiten, EUR 29,95<br />
ISBN-10: 3770432452</p>
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		<title>Durchblick für die Krankenversicherung</title>
		<link>http://www.justament.de/archives/1101</link>
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		<pubDate>Mon, 01 Mar 2010 11:51:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[BESPRECHUNGEN]]></category>

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		<category><![CDATA[Kommentar]]></category>

		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

		<category><![CDATA[SGB V]]></category>

		<category><![CDATA[Sozialpolitik]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.justament.de/?p=1101</guid>
		<description><![CDATA[Der Kruse/Hänlein Lehr- und Praxiskommentar zum SGB V

 

Jens Jenau
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1102" title="lit-jenau-cover-lpk-sgb-v-9783832913816" src="http://www.justament.de/wp-content/uploads/2010/03/lit-jenau-cover-lpk-sgb-v-9783832913816-96x150.gif" alt="lit-jenau-cover-lpk-sgb-v-9783832913816" width="96" height="150" /><strong>Der Kruse/Hänlein Lehr- und Praxiskommentar zum SGB V</strong></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;"><em>Jens Jenau</em><br />
 </span>
</p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;">So oft wie kein anderes Buch des SGB steht die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im sozialpolitischen Brennpunkt. Ein aktiver Gesetzgeber und die Rechtsprechung der letzten Jahre erforderten die Aktualisierung des Lehr- und Praxiskommentars (LPK). </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;">Das Autorenteam stellt einen Kommentar mit Gesetzesstand vom 1.1.2009 für sozialversicherungsrechtliche Praktiker sowie Lehrende und Lernende zur Verfügung. Die Bearbeitungen geben dem neuesten Stand des SGB V Transparenz und eröffnen durch ihre Konzentration auf das Wesentliche den Zugang zum Gesetz. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;">Eingearbeitet ist das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vom 26.3.2007. Teile dieses Gesetzes traten bereits in der Vergangenheit und am 1.1.2009 in Kraft. Später in Kraft tretende Vorschriften sind in Fußnoten abgedruckt. Ferner sind das Gesetz zur Änderung des vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 19.12.2007, das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 28.5.2008 und das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 15.12.2008 integriert. Der Leser findet unter anderem Ausführungen zur Neuregelung des Anspruchs auf enterale </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;">Ernährung, § 31 SGB V, zur Hilfsmittelversorgung, § 33 SGB V sowie genaue Erklärungen zu den Neuerungen bei der Versicherungspflicht, § 5 SGB V. Hier stechen die Ausführungen zu § 5 Abs. 1 Nr. 13 (Auffangtatbestand), zu § 5 Abs. 5a und zu § 5 Abs. 10 SGB V (Kontrahierungszwang für private Krankenversicherungsunternehmen) hervor. Die hohe Aktualität des Kommentars zeigt sich auch darin, dass schon Vorschriften, die erst am 1.1.2010 wirksam werden, mit Erläuterungen versehen sind, zum Beispiel § 171b - Insolvenz von Krankenkassen. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;">Der Kommentierung des Gesetzestextes vorangestellt ist eine lesenwerte Einführung in das </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;">Thema der GKV. Die Ausführungen zu den einzelnen Paragraphen beginnen mit</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;">Literaturhinweisen, bevor sie ausgehend vom Normzweck über die verschiedenen Tatbestandsmerkmale bis zum möglichen Rechtsschutz erklärt sind. Anhänge zum wichtigen europarechtlichen Einfluss auf das Recht der GKV sowie zum Verfahren und Rechtsschutz runden das Werk ab.  </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;">Die Neuauflage des LPK SGB V ist eine gelungene Darstellung der komplizierten Materie. Mit seiner konzentrierten Aufbereitung und den klaren Formulierungen sucht der LPK SGB V seines Gleichen. Der Anwaltschaft und Justiz, Studierenden, Betroffenen, Verbänden, Ärzten und allen anderen mit der GKV beschäftigten Berufen ist die Arbeit mit ihm absolut zu empfehlen.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;">Sozialgesetzbuch V</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;">Gesetzliche Krankenversicherung</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;">Lehr- und Praxiskommentar</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;">Kruse/Hänlein (Hrsg.),</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;">3. Auflage 2009, 1.548 S., 98,00 EUR,</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;">Nomos</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;">ISBN: 978-3-8329-1381-6<br />
</span><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;"> </span></span>
</p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;"> </span></span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Selig sind die Griechen</title>
		<link>http://www.justament.de/archives/1096</link>
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		<pubDate>Mon, 01 Mar 2010 11:34:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[DRUM HERUM]]></category>

		<category><![CDATA[SONSTIGES]]></category>

		<category><![CDATA[Fatih Akin]]></category>

		<category><![CDATA[Gentrifizierung]]></category>

		<category><![CDATA[Griechen]]></category>

		<category><![CDATA[Hamburg]]></category>

		<category><![CDATA[Soul Kitchen]]></category>

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		<description><![CDATA[Recht cineastisch, Teil 5: Fatih Akins Hamburg-Film „Soul Kitchen“

 

Thomas Claer

]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p> </p>
<div><span style="mso-ansi-language: EN-GB;" lang="EN-GB"><span style="font-family: Georgia;"><span style="mso-ansi-language: EN-GB;" lang="EN-GB"><span style="font-family: Georgia;"><span style="mso-ansi-language: EN-GB;" lang="EN-GB"><strong><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1097" title="drum-herum-soul-kitchen-news_3644_main" src="http://www.justament.de/wp-content/uploads/2010/03/drum-herum-soul-kitchen-news_3644_main-150x70.jpg" alt="drum-herum-soul-kitchen-news_3644_main" width="150" height="70" /><span style="font-family: Georgia;">Recht cineastisch, Teil 5: Fatih Akins Hamburg-Film „Soul Kitchen“</span></strong></span></span></span></span></span></div>
<div><span style="mso-ansi-language: EN-GB;" lang="EN-GB"><span style="font-family: Georgia;"><span style="mso-ansi-language: EN-GB;" lang="EN-GB"><span style="font-family: Georgia;"><span style="mso-ansi-language: EN-GB;" lang="EN-GB"><strong></strong></span></span></span></span></span></div>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"> </p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="mso-ansi-language: EN-GB;" lang="EN-GB"><span style="font-family: Georgia;"><em>Thomas Claer</em></span></span> </p>
<p> </p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;">
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;">So funktioniert also die Gentrifizierung in Hamburg: Eine alte frühere Fabrikhalle im  Arbeiterbezirk Wilhelmsburg. Dort, im Armenhaus Hamburgs, liegen die Einkommen lediglich auf dem Durchschnitts-Niveau von Berlin. Der deutsch-griechische Underdog Zinos Kazantsakis (Adam Bousdoukos) betreibt hier ein Restaurant für den Unterschichten-Geschmack, das „Soul Kitchen“. Seine Stammgäste, Hartz IV-Empfänger und abgebrannte Hafen-Existenzen, goutieren die Würstchen- und Schnitzel-Hausmannskost und das schmuddelige Ambiente. Der neue Koch Shayn (Birol Ünel, der finstere Liebhaber von Sibel Kekilli aus Fatih Akins erstem Film „Gegen die Wand“) vertreibt mit seiner Gourmet-Küche nach kurzer Zeit sämtliche alten Kunden. In seiner Verzweiflung lässt Restaurantbetreiber Zinos die Band seines Kellners in den nun leeren Räumen proben. Plötzlich stömt hippes Szenepublikum in die Halle, um die Musik zu hören, und die Leute verlangen nach den Gourmet-Gerichten auf dem Wandanschlag. Der eigentlich schon beurlaubte Koch Shayn wird reaktiviert. Die Halle entwickelt sich blitzschnell zum beliebten Szenetreff. Zinos’ Geschäfte laufen blendend. Da taucht sein alter Schulfreund von der Gesamtschule, der Immobilien-Unternehmer Thomas Neumann, auf und will das Grundstück kaufen, um auf dem Gelände später Luxuswohnungen zu errichten…</p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;">
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;">Schwungvoll und witzig geht es zu in der Hamburg-Komödie des deutsch-türkischen Regisseurs Fatih Akin, der sich hier erstmals auch als ein Meister des komischen Fachs erweist. Als hätte er das aktuelle Griechenland-Bashing geahnt, sind die positiven Helden des Films ausgerechnet Griechen. (Ein vorbildlicher Dienst des Regisseurs an der Völkerfreundschaft – vergessen ist die berüchtigte Kebab-Gyros-Rivalität.) Auch als Grieche, nämlich als eigentlich inhaftierter Bruder des Lokalbetreibers, der nur im Wege des Freigangs erscheint, tritt Moritz Bleibtreu auf – und spielt wieder einmal phantastisch. Insbesondere ist die Liebesgeschichte zwischen ihm und der hübschen Kellnerin Lucia (nebenher noch Malerin) famos. Sie findet es zu seiner großen Erleichterung „voll romantisch“, dass er im Knast sitzt. Nun, wir sind eben im Kino. Manchmal gibt es aber doch eine Spur zu viel Klamauk (z.B. in der Szene mit dem Aphrodisiakum im Essen). Empfehlenswert ist der Streifen aber ohne Frage. </p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;">     </p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;">Soul Kitchen</p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;">Deutschland 2009</p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;">100 Minuten, FSK 6</p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;">Regie: Fatih Akin</p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;">Drehbuch: Fatih Akin, Adam Bousdoukos</p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;">Darsteller: Adam Bousdoukos, Moritz Bleibtreu, Birol Ünel, Anna Bederke, Pheline Roggan, Dorka Gryllus, Lucas Gregorowicz</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Praxisgerechte Arbeitshilfe</title>
		<link>http://www.justament.de/archives/1084</link>
		<comments>http://www.justament.de/archives/1084#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 10:30:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[BESPRECHUNGEN]]></category>

		<category><![CDATA[LITERATUR]]></category>

		<category><![CDATA[Kommentar]]></category>

		<category><![CDATA[Neuauflage]]></category>

		<category><![CDATA[Prütting]]></category>

		<category><![CDATA[Zöller]]></category>

		<category><![CDATA[ZPO]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Prütting/Gehrlein-ZPO-Kommentar in Erstauflage

Florian Wörtz

 
In erster Auflage erscheint der ZPO-Kommentar von Prütting/Gehrlein, der in Design und Konzeption sehr stark an das Parallelwerk, den BGB-Kommentar von Prütting/Wegen/Weinreich erinnert. Das Werk soll jährlich einbändig neu erscheinen und wird sich so auf dem umkämpften Kommentar-Markt wohl ein Duell mit dem Zöller liefern.
Die Neuauflage beinhaltet bereits die ZPO-Reform am [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Prütting/Gehrlein-ZPO-Kommentar in Erstauflage</strong></p>
<p><strong></strong><br />
<em>Florian Wörtz</em></p>
<p><em></em></p>
<p> <br />
<img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1085" title="lit-florian-prutting-gehrlein-zpo-komm" src="http://www.justament.de/wp-content/uploads/2010/02/lit-florian-prutting-gehrlein-zpo-komm-99x150.jpg" alt="lit-florian-prutting-gehrlein-zpo-komm" width="99" height="150" />In erster Auflage erscheint der ZPO-Kommentar von Prütting/Gehrlein, der in Design und Konzeption sehr stark an das Parallelwerk, den BGB-Kommentar von Prütting/Wegen/Weinreich erinnert. Das Werk soll jährlich einbändig neu erscheinen und wird sich so auf dem umkämpften Kommentar-Markt wohl ein Duell mit dem Zöller liefern.<br />
Die Neuauflage beinhaltet bereits die ZPO-Reform am 01.09.2009 und hält als Beigabe eine Einführung zum neuen FamFG auf CD-Rom inklusive Gesetzestext und Aufsätzen aus der der Zeitschrift FuR bereit. In puncto Aktualität dürfte das den Kommentar begleitende Online-Portal <a href="http://www.zpo-pg.de" onclick="return TrackClick('http%3A%2F%2Fwww.zpo-pg.de','www.zpo-pg.de')">www.zpo-pg.de</a> ein interessantes Projekt sein. Es bleibt abzuwarten, wie die Möglichkeiten eines solchen Online-Portals genutzt werden und ob dies sogar eine neue Entwicklung auf dem Buchmarkt einläutet. Neben brandaktuellen Gerichtsentscheidungen hält das Portal auch einiges an Werbung für weitere Verlagsprodukte bereit.<br />
Der Prütting/Gehrlein ist eine sehr praxisgerechte Arbeitshilfe. Die Kommentierungen beginnen überwiegend mit einer Einführung in Form eines Überblicks oder einer Erläuterung des Normzwecks. Anschließend werden die Normvoraussetzungen abgehandelt. Die Autoren setzen sich hierbei mit der Rechtsprechung ausführlich auseinander und geben zu jeder relevanten Norm Hinweise aus dem Kostenrecht. Sehr praktisch sind auch Beispielsrechnungen wie in der Kommentierung zu § 98 von Norbert Schneider. In der Praxis sehr nützlich sind Hinweise auf Webseiten wie beispielsweise in der Kommentierung zu § 438, in welcher auf aktualisierte Länderlisten mit Fundstellennachweis auf der Webseite des Deutschen Notarinstituts verwiesen wird, um die Länder herauszufinden, bei welchen es keiner Legalisation zum Nachweis der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde bedarf.<br />
Die insgesamt 54 durchweg renommierten Autoren stammen sowohl aus der Wissenschaft als auch aus der Anwalt- und Richterschaft. Ihr Sprachstil ist auf Verständlichkeit ausgerichtet. Der Anspruch auf gute Lesbarkeit wird auch durch ein übersichtliches Layout sowie die Verwendung von wenigen und lediglich gebräuchlichen Abkürzungen untermauert.<br />
Fazit: Der Prütting/Gehrlein hat wie das BGB-Parallelwerk Prütting/Wegen/Weinrauch das Zeug dazu, sich als einer der Standard-Kommentare am Markt zu etablieren. Aufgrund der ähnlichen Aufmachung bietet es sich an, diese Werke auch gleich im Doppelpack zu nehmen. Es ist auf jeden Fall ein sehr praxistauglicher, moderner ZPO-Kommentar.</p>
<p>Prütting, Hanns / Gehrlein, Markus<br />
Kommentar zur ZPO<br />
Luchterhand-Verlag, 1. Auflage, 2009<br />
2.744 Seiten,139,- €<br />
ISBN: 978-3-472-07253-9</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Nina hat Rücken</title>
		<link>http://www.justament.de/archives/1081</link>
		<comments>http://www.justament.de/archives/1081#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 10:24:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[LIEBES TAGEBUCH]]></category>

		<category><![CDATA[NINA]]></category>

		<category><![CDATA[Orthopäde]]></category>

		<category><![CDATA[Rücken]]></category>

		<category><![CDATA[Tagebuch]]></category>

		<category><![CDATA[Volontariat]]></category>

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		<description><![CDATA[Aus dem Tagebuch einer Rechtbald-Referendarin

Liebes Tagebuch!

Isch hab´ Rücken…Das kommt davon, wenn man mit großem Einsatz lernt 
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aus dem Tagebuch einer Rechtbald-Referendarin</p>
<p>Liebes Tagebuch!</p>
<p>Isch hab´ Rücken…Das kommt davon, wenn man mit großem Einsatz lernt und sich mit wenig Einsatz bewegt. Weiße Bescheid! Im Stadium völliger Verspannung stellt man sich die ein oder andere Frage: Ist das Jurastudium kontrollierte Selbstschädigung? Übernimmt die Krankenkasse die Folgekosten?  Und – hat Horst Schlämmer etwa Rechtswissenschaften studiert?<br />
Er wäre ja nicht der erste Jurist, den es zum Journalismus gezogen hat! Doch bevor ich mich für ein Volontariat beim Grevenbroicher Tageblatt bewerbe, muss ich zunächst die physischen Voraussetzungen dafür schaffen. Ich mache also einen Termin beim Orthopäden, in der Hoffnung darauf, einige wohltuende Massagen zu bekommen. Nach einem wimpernschlagkurzen Check meiner Wirbelsäule fragt mich der Arzt: „Machen Sie Sport?“ Ich schüttele den Kopf, so gut es meine Nackenstarre zulässt. „Machen Sie Sport!“ sagt er daraufhin und ich bin entlassen.<br />
Hey – was ist mit den Massagen? Sport machen?! Dafür fehlen mir die Zeit, die Motivation und die Muskulatur. Die Massagen hätte ich ja noch irgendwie in meinen straff organisierten Alltag einbauen können, aber Sport? Das mentale Vorprogramm, dann das Warm-up, dann erst der Sport und zu guter Letzt Cool-down – da ist der Tag doch gelaufen! Wann soll man denn bitte so noch lernen und seinen Rücken verkrampfen? Aha…jetzt dämmert es mir. Das ist also der Trick dabei.<br />
Und trotzdem würde ich am liebsten zu dem Doc sagen: Schätzeken, du hast deinen Beruf verfehlt. Welche Rechtsnatur hat der Arztvertrag noch mal und nach welchen Vorschriften kann man zurücktreten? Den Ratschlag „Sport“ kann ich gerne zurückgewähren. Es muss doch Alternativen geben.<br />
Wie gut, dass meine beste Freundin  demnächst heiratet. Nun wirst du dich sicher fragen, was ihre Hochzeit mit meinem Rücken zu tun hat? Sagen wir es mal so: Es war taktisch ziemlich unklug, die Maße für das Hochzeitskleid VOR Weihnachten festzulegen. Nun hat sie sich eine Waage und eine Pilates-DVD gekauft. Und diese DVD enthält Übungen, die sich nicht nur positiv auf das Gewicht, sondern auch positiv auf den Rücken und seine Muskulatur auswirken sollen. Und wirklich schweißtreibender Sport ist das wohl auch nicht, denke ich jedenfalls.<br />
Geteiltes Leid ist halbes Leid und deshalb haben wir uns letzte Woche zum gemeinsamen Pilatestraining vorm heimischen Fernseher getroffen. Plötzlich habe ich nicht nur Rücken, sondern auch noch Schnappatmung! Nach 40 Minuten merke ich, dass ich zwar vollkommen fertig bin, aber auch vollkommen entspannt. Freunde, noch nie hat mir kein Sport so gut getan. Hör mal – darauf trinken wir natürlisch einen.</p>
<p>Deine Nina</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Lektüre für Einsteiger und Praktiker</title>
		<link>http://www.justament.de/archives/1076</link>
		<comments>http://www.justament.de/archives/1076#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 15 Feb 2010 10:32:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[BESPRECHUNGEN]]></category>

		<category><![CDATA[LITERATUR]]></category>

		<category><![CDATA[Praxishandbuch]]></category>

		<category><![CDATA[Rechtsschutz]]></category>

		<category><![CDATA[Software]]></category>

		<category><![CDATA[Softwarerecht]]></category>

		<category><![CDATA[Softwareüberlassung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.justament.de/?p=1076</guid>
		<description><![CDATA[Das Praxishandbuch Softwarerecht von Jochen Marly

 

Pinar Karacinar

]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;"><strong>Das Praxishandbuch Softwarerecht von Jochen Marly</strong></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;">Pinar Karacinar</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1077" title="lit-pinar-marly-softwarerecht" src="http://www.justament.de/wp-content/uploads/2010/02/lit-pinar-marly-softwarerecht-150x150.jpg" alt="lit-pinar-marly-softwarerecht" width="150" height="150" />Wer sich regelmäßig mit rechtlichen Problemen rund um den Themenkomplex Softwareüberlassung befasst, dem ist das in den Vorauflagen erschienene Praxishandbuch von Prof. Dr. Marly „Softwareüberlassungsverträge“ mit höchster Wahrscheinlichkeit bereits als Standardwerk bekannt.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;">Demgegenüber hat das nunmehr in 5. Auflage erschiene Werk, wie bereits aus dem neuen Titel „Softwarerecht“ hervorgeht, eine umfassende Neukonzeption erfahren. Vor dem Hintergrund, dass eine vertragliche Bewältigung der Softwareüberlassung zwingend auch die Fragen des Rechtsschutzes von Software berücksichtigen muss, hat das Handbuch dahingehend eine erhebliche Erweiterung erfahren. So beantwortet es nunmehr sämtliche praktisch wichtigen Fragen zum Schutz von Computersoftware durch das Urheberrecht, das Patentrecht, das Markenrecht sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, wobei der Fokus nach wie vor auf den urheberrechtlichen Problemstellungen liegt. Rechtsprechung und Literatur sind bis einschließlich Juni 2009 berücksichtigt.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;">Der weitaus größte Anteil des Buches ist jedoch nach wie vor den Softwareverträgen gewidmet, wobei die neue Rechtsprechung zu allgemeinen Geschäftsbedingungen berücksichtig wurde. Grundlegend überarbeitet und erweitert wurden zudem die Kapitel über Open Source Software, Application Service Providing, Software as a Service, sowie die Aktivierungs- und Registrierungspflichten.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;">Das Buch ist in acht Teile untergliedert. Teil 1 befasst sich mit den technischen und terminologischen Grundlagen von Computerprogrammen. Teil 2 erläutert den Rechtsschutz von Computersoftware. Teil 3 gibt eine Einführung in die allgemein bei einem Softwarevertrag auftretenden Interessenlagen der beteiligten Parteien und eine Darstellung der damit verbundenen Probleme. Teil 4 ist den Sonderformen der Softwareverträgen gewidmet wie z.B. Freeware/Shareware, Open Source, Softwareleasing, Software as a Service. Teil 5 beschäftigt sich mit dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht, wobei auf die Besonderheiten der jeweiligen Vertragstypen eingegangen wird, je nachdem, ob es sich um eine Überlassung auf Zeit oder Dauer, um Standard- oder Individualsoftware handelt. Teil 6 ist den softwarespezifischen Vertragsbestandteilen gewidmet, d.h. solchen Regelungen, die dem immaterialgüterrechtlichen Schutz der Software Rechnung tragen, wie z.B. Vervielfältigungs- und Weitergabeverbote. Teil 7 behandelt demgegenüber vertragliche Regelungen, die zwar nicht spezifisch für das „Softwarerecht“ sind, jedoch auch bei Softwareverträgen regelmäßig Probleme bereiten wie z.B. Gewährleistungsregelungen oder die Ausgestaltung der Abnahme bei Individualsoftware. Der letzte Teil 8, beginnend auf Seite 879, enthält Musterverträge, die zudem auf der beiliegenden CD-Rom im Word und RTF Format verfügbar sind.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small; font-family: Times New Roman;">Aufgrund der sinnvollen Aufteilung des Buches und der detailreichen Darstellung der rechtlichen Probleme rund um den Themenkomplex Softwarerecht ist das Buch sowohl für den Einsteiger in diese Materie als auch für Praktiker, die sich lediglich über aktuelle Änderungen anhand der neuen Rechtsprechung informieren möchten, zu empfehlen.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;"> </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;"><span style="mso-bidi-font-weight: bold; mso-ansi-language: FR;" lang="FR">Jochen Marly</span><strong style="mso-bidi-font-weight: normal;"></strong></span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="mso-bidi-font-weight: bold;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Praxishandbuch Softwarerecht</span></span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="mso-bidi-font-weight: bold;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Verlag C.H. Beck, 5. Auflage 2009 </span></span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="mso-bidi-font-weight: bold;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">1104 Seiten, in Leinen mit CD-Rom, € 128,00<span style="mso-spacerun: yes;">  </span></span></span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="mso-bidi-font-weight: bold;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">ISBN 978-3-406-59222-5</span></span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;"> </span></span></p>
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		<title>Diskutiert mit uns!</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Feb 2010 10:24:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[DRUM HERUM]]></category>

		<category><![CDATA[Gleichheitsgebot]]></category>

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		<description><![CDATA[Justament-Debatte: Darf Helmut Schmidt überall rauchen?
Unser Bundeskanzler a.D. Helmut Schmidt, inzwischen 91, – wer kennt ihn nicht? Wenn auch die jüngeren und mittleren Semester unter uns seine Kanzlerschaft (1974 bis 1982) nicht mehr miterlebt haben, so kommt doch kaum jemand, jedenfalls kein Fernsehzuschauer, an ihm vorbei. Bevorzugt bei Sandra Maischberger erklärt uns der elder statesman [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Justament-Debatte: Darf Helmut Schmidt überall rauchen?</strong></p>
<p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1073" title="drum-herum-tc-darf-helmut-schmidt" src="http://www.justament.de/wp-content/uploads/2010/02/drum-herum-tc-darf-helmut-schmidt-150x112.jpg" alt="drum-herum-tc-darf-helmut-schmidt" width="150" height="112" />Unser Bundeskanzler a.D. Helmut Schmidt, inzwischen 91, – wer kennt ihn nicht? Wenn auch die jüngeren und mittleren Semester unter uns seine Kanzlerschaft (1974 bis 1982) nicht mehr miterlebt haben, so kommt doch kaum jemand, jedenfalls kein Fernsehzuschauer, an ihm vorbei. Bevorzugt bei Sandra Maischberger erklärt uns der elder statesman par excellence in unregelmäßigen Abständen die Weltpolitik und das Leben schlechthin. Nur bei den ganz Jungen gibt es manchmal gewisse Verwechslungen: Als ich neulich einem Abiturienten, der Helmut Schmidt nicht kannte, erklärte, es handle sich um einen sehr alten grauhaarigen Herrn mit stets korrekter Frisur, der oft im Fernsehen zu sehen sei, antwortete er: „Ach, na klar, Helmut Schmidt, das ist doch der, der immer donnerstags ab 23 Uhr im Ersten Witze erzählt.“</p>
<p>Helmut Schmidt also, dem wir alle immer gerne zuhören, hat die heute fast anachronistische Angewohnheit, nahezu ständig, wenn er etwas erzählt, zu rauchen. Eine Zigarette nach der anderen. Und man lässt ihn rauchen, weil er sonst gar nichts mehr erzählen würde, ja nicht einmal kommen würde. Sein Arzt, so seine Begründung, habe ihm gesagt, es sei für ihn zu spät, um noch mit dem Rauchen aufzuhören. Sein Körper könne sich in diesem Alter nicht mehr umstellen. Also raucht er im Fernsehstudio, im ICE, im Theater, vor kurzem sogar im SPD-Präsidium, wo er seine Kritik am Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr vortrug, eigentlich raucht er überall, wo man nicht rauchen darf. Manchmal wird extra verkündet (so zuletzt von SPD-Chef Siegmar Gabriel), dass das Rauchverbot für Helmut Schmidt ausnahmsweise aufgehoben sei. Aber wenn es ihm nicht ausdrücklich erlaubt wird, dann raucht er trotzdem, obwohl es verboten ist. Vor anderthalb Jahren hat ihn jemand angezeigt, weil er sich im Theater eine angezündet hat. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gleich wegen Geringfügigkeit eingestellt.</p>
<p>Kann es denn sein, dass die Gesundheitsschutz- und Brandschutzbestimmungen für alle und jeden gelten – außer für Helmut Schmidt? Offenbar gilt hier das lateinische Rehtssprichwort: „Quod licet Iovi, non licet bovi“, auf Deutsch: „Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Rindvieh nicht erlaubt.“ Dieser Spruch, weiß Wikipedia, wird benutzt, um Ungleichheit in der gesellschaftlichen Stellung und damit verbundene Privilegien zu akzentuieren. Doch wie verträgt sich das mit dem allgemeinen Gleichheitsgebot unseres Grundgesetzes?</p>
<p>Liebe Leserinnen und Leser, hier ist Eure Meinung gefragt. Sollte man Helmut Schmidt weiter überall rauchen lassen oder gehört dieser rechtlose Zustand abgeschafft? Wir bitten um zahlreiche Postings!</p>
<p>Die Redaktion</p>
<p>PS: Noch ein Schmidt-Witz: Die schon fast 70 Jahre lang mit Helmut Schmidt verheiratete Loki Schmidt beschwert sich bei ihrem Mann: „Helmut, immer hast du anderen Frauen nachgeschaut!“ Antwort: „Das s-timmt, Loki. Aber durch den ganzen Qualm konnte ich nie viel erkennen.“</p>
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