Klassisches Einstiegswerk

„Urheberrecht“ von Rehbinder in 15. Auflage

Alessandro Fodera-Pierangeli

Bereits in der 15.Auflage gibt es das „Urheberrecht“ von Prof.Dr. Manfred Rehbinder. Dieses Lehrbuch kann als klassisches Einstiegswerk bezeichnet werden und eignet sich hervorragend für Studenten und Referendare, die sich – für den Schwerpunktbereich oder im Rahmen einer Wahlstation in einer IP-Kanzlei –einen soliden Überblick über Grundbegriffe, Strukturen und gesetzliche Systematik des Urheberrechts aneignen wollen.

Die Gliederung bestätig sofort den dogmatisch-wissenschaftlichen Ansatz des Autors, was manchen Praktiker und Spezialisten abschrecken könnte. Dennoch bietet die Klare Systematik stets einen Leitplan, an dem sich auch Neulinge sicher entlanghangeln können (angefangen bei den Grundbegriffen Werk, Urheber, usw. und gefolgt von Kapiteln über den Inhalt, die Verwertung und die prozessuale Durchsetzung des Urheberrechts).

Als besonders wertvoll hervorzuheben, ist der regelmäßige Verweis auf beispielhafte obergerichtliche Entscheidungen, die direkt in den Text eingebunden sind und so leichter verdaulich präsentiert werden. Weniger stark mag hingegen die Darstellung verfahrensrechtlicher Besonderheiten erscheinen. Hier wirkt der streng dogmatische Aufbau störend, da immer wieder auf andere Kapitel verwiesen wird und ein nachvollziehbarer Lesefluss verhindert wird.

Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Kurzlehrbuch mit seinen 12 Kapiteln auf 389 Seiten in jeder Hinsicht kompakt und dennoch nicht oberflächlich bleibt. Der Kaufpreis liegt bei angemessenen 27,80 €.

Alles in Allem bietet das Werk eine hervorragende Grundausstattung anhand derer die Vertiefung und der Einstieg in besondere und praxisnahe Fragen der „itellectual property“ erleichtert werden.

 

lit-rehbinder-urheberrechtManfred Rehbinder
Urheberrecht
Verlag C.H.Beck
15. Auflage München 2008
400 Seiten, EUR 27,80
ISBN-10: 3406570542

Veröffentlicht von on Aug 10th, 2009 und gespeichert unter BESPRECHUNGEN, LITERATUR. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

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