Restrukturierungsrecht in einer Großkanzlei

Zu Besuch bei Weil, Gotshal & Manges LLP in Frankfurt am Main

Nicolas Sonder

Dr. Christian Tappeiner, Partner im Bereich Corporate

Dr. Christian Tappeiner, Partner im Bereich Corporate

Inmitten des Frankfurter Bankenviertels findet man die 1931 in New York gegründete, international agierende Wirtschaftskanzlei Weil, Gotshal & Manges LLP. Weltweit arbeiten über 1.200 Anwälte an 20 Standorten und beraten Mandanten unterschiedlichster Herkunft. Die Sozietät hat im Jahr 2000 in Frankfurt ihr erstes Büro in Deutschland eröffnet, 2004 folgte mit München der zweite Standort. In Deutschland liegt der Beratungsschwerpunkt von Weil in den Bereichen Restrukturierung, Private Equity/M&A, Litigation und Tax. Die deutschen Büros sind Teil des internationalen Netzwerks. Wir waren zu Besuch im Frankfurter Büro, um von Dr. Christian Tappeiner, Partner im Bereich Corporate, mehr über die Arbeit bei Weil zu erfahren.

In der Krise – aus der Krise

Bedingt durch die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise war der Bereich des Restrukturierungsrechts im Rahmen der alltäglichen Arbeit von Großkanzleien zuletzt besonders gefragt. Dies galt auch für Weil, wie Christian Tappeiner betonte. Die Kanzlei sei dabei nicht nur durch die weltweite Begleitung von Lehmann Brothers und General Motors im Rahmen der Chapter 11 – Insolvenzverfahren in Erscheinung getreten. Denn daneben beriet die Kanzlei hierzulande beispielsweise auch bei der Restrukturierung der Karmann-Gruppe, der HSH Nordbank sowie beim Erwerb der Düsseldorfer Hypothekenbank AG durch Lone Star.

Restrukturierung ist zunächst ein gängiger Terminus, mit welchem die Neugestaltung von betrieblichen Strukturen, Verbindlichkeiten oder Gesellschafterstrukturen eines Unternehmens bezeichnet wird. In Krisenzeiten erlangen Restrukturierungen von angeschlagenen Unternehmen zunehmend an Bedeutung, erklärte uns Christian Tappeiner. Inhaltlich werden bei Weil beispielsweise so genannte „Debt Restructurings“ (Umschuldungen) und „Debt-for-Equity-Swaps“ (Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital) sowie Restrukturierungen angeschlagener Unternehmen/Finanzinstitute und „Distressed Mergers & Acquisitions“ (Übernahme von Unternehmen, die sich in Krise oder in der Insolvenz befinden) begleitet. Letztere unterscheiden sich von „normalen“ M&A-Transaktionen hauptsächlich durch die Transaktionsinitiierung, einen Risikoabschlag bei der Bewertung, erschwerten Umständen bei der Suche nach potenziellen Käufern sowie einer schnelleren und häufig komplexen Prozessführung. Diese erschwerten Bedingungen eines „Distressed M&As“ erfordern für eine erfolgreiche Abwicklung des Unternehmensverkaufs daher viel Erfahrung im Transaktionsmanagement, schildert uns der Corporate Partner die sich andeutende Problematik.

Bei Weil komme zudem im insolvenzrechtlichen Bereich die enge Vernetzung der Praxisgruppen Restrukturierung und Litigation besonders zum Tragen. Nicht selten sehe sich die Litigation-Abteilung der Kanzlei im Rahmen von Insolvenzverfahren mit den nach der Insolvenzordnung ausdrücklich zulässigen Rechtsbehelfen von beteiligten Parteien oder Ansprüchen des Insolvenzverwalters konfrontiert. Ferner könne zu klären sein, ob bei der Restrukturierung eines Unternehmens „verkaufsunwillige“ Gesellschafter auf Grundlage der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht zur Zustimmung veranlasst werden können, notfalls auf gerichtlichem Wege. Christian Tappeiner erklärt, dass die Vielzahl der möglichen Beteiligten eines Restrukturierungsvorhabens, wie etwa das betroffene Unternehmen, potentielle Käufer und Finanzinvestoren, Banken oder der Insolvenzverwalter aus rechtlicher Sicht im Ergebnis oftmals zu besonders komplexen und häufig auch noch nicht endgültig geregelten Fragen führen.

Wir erfahren weiter, dass auf der anderen Seite Restrukturierungen für die betroffenen Unternehmen aber vor allem auch die Perspektive bietet, „erholt“ aus einer Krise hervorzugehen, Hindernisse für die Expansion zu beseitigen und sich strategisch am Markt neu auszurichten.

Learning on the Job

Christian Tappeiner betont: Bei Weil gilt das Prinzip „Learning on the Job“! Die Herangehensweise an einen Fall sowie die fachliche und persönliche Weiterentwicklung geschehe durch eine frühzeitige Miteinbeziehung der Associates in die Mandate. Generell erhalten Associates wie auch Referendare von ihren Mentoren von Anfang an eine intensive Betreuung. Die Hierarchien seien getreu der amerikanischen Kanzleikultur eher flach, was durch eine enge Zusammenarbeit von Associates und Partner im Alltag bemerkbar wird. Hinzu komme die fachliche Weiterbildung durch Seminare und Konferenzen.

Schließlich setze die Kanzlei für Berufseinsteiger ein für Großkanzleien übliches Anforderungsprofil voraus: Überdurchschnittliche Examensergebnisse, verhandlungssichere Englischkenntnisse, unternehmerisches Denken und eine entsprechende Anwaltspersönlichkeit. Wer diese Voraussetzungen mit sich bringt und wen das spannende Tätigkeitsfeld Restrukturierung in einer Großkanzlei reizt, ist bei Weil sicherlich bestens aufgehoben, lässt uns Christian Tappeiner zum Schluss der Einführung in die Kanzlei wissen.

Veröffentlicht von on Jul 4th, 2011 und gespeichert unter DRUM HERUM, KANZLEIREPORT, SONSTIGES. Sie können die Kommentare zu diesem Beitrag via RSS verfolgen RSS 2.0. Sie können eine Antwort durch das Ausfüllen des Kommentarformulars hinterlassen oder von Ihrer Seite einen Trackback senden

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