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	<title>Kommentare zu: Hotel California sur Seine</title>
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	<description>Die Karriere-Zeitschrift für Juristen im Netz</description>
	<pubDate>Thu, 09 Sep 2010 11:34:37 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Ingrid Altrichter</title>
		<link>http://www.justament.de/archives/170/comment-page-1#comment-1110</link>
		<dc:creator>Ingrid Altrichter</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Nov 2009 19:27:00 +0000</pubDate>
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		<description>Sehr geehrter Herr Jean-Claude Alexandre Ho,

Ihre Besprechung des Romans "Der Lumpenadvokat" von Hannelore Cayre klingt nach einer nicht nur für juristisch Interessierte ebenso spannenden wie vergnüglichen Lektüre. Soweit finde ich das schön. Weniger schön finde ich indes, dass Sie just bei einem juristisch angehauchten Text eklatant das deutsche Urheberrecht missachten.

Nach § 3 UrhG sind Literaturübersetzer Urheber und ihre Werke gelten als "persönliche geistige Schöpfungen". Als solche haben sie auch einen Anspruch darauf, bei Rezensionen, Werbemaßnahmen, etc. namentlich genannt zu werden.

Vermutlich ist Ihnen nicht bewusst, wieviel Zeit und Sorgfalt Literaturübersetzer in der Regel in ihre Arbeit investieren, um die ihnen anvertrauten Texte adäquat ins Deutsche zu übertragen. Daraus mache ich Ihnen keinen Vorwurf. Dennoch bitte ich Sie so herzlich wie inständig, Ihre Leser fortan nicht mehr glauben zu machen, die von Ihnen gelobten Bücher ausländischer Autoren seien bereits im Original deutsch geschrieben worden, sondern deren Übersetzern wenigstens insoweit gerecht zu werden, dass Sie die wahrlich geringe Mühe auf sich nehmen, auch deren Namen zu nennen.

Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Altrichter</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Jean-Claude Alexandre Ho,</p>
<p>Ihre Besprechung des Romans &#8220;Der Lumpenadvokat&#8221; von Hannelore Cayre klingt nach einer nicht nur für juristisch Interessierte ebenso spannenden wie vergnüglichen Lektüre. Soweit finde ich das schön. Weniger schön finde ich indes, dass Sie just bei einem juristisch angehauchten Text eklatant das deutsche Urheberrecht missachten.</p>
<p>Nach § 3 UrhG sind Literaturübersetzer Urheber und ihre Werke gelten als &#8220;persönliche geistige Schöpfungen&#8221;. Als solche haben sie auch einen Anspruch darauf, bei Rezensionen, Werbemaßnahmen, etc. namentlich genannt zu werden.</p>
<p>Vermutlich ist Ihnen nicht bewusst, wieviel Zeit und Sorgfalt Literaturübersetzer in der Regel in ihre Arbeit investieren, um die ihnen anvertrauten Texte adäquat ins Deutsche zu übertragen. Daraus mache ich Ihnen keinen Vorwurf. Dennoch bitte ich Sie so herzlich wie inständig, Ihre Leser fortan nicht mehr glauben zu machen, die von Ihnen gelobten Bücher ausländischer Autoren seien bereits im Original deutsch geschrieben worden, sondern deren Übersetzern wenigstens insoweit gerecht zu werden, dass Sie die wahrlich geringe Mühe auf sich nehmen, auch deren Namen zu nennen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Ingrid Altrichter</p>
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	<item>
		<title>Von: Jean-Claude Alexandre Ho</title>
		<link>http://www.justament.de/archives/170/comment-page-1#comment-951</link>
		<dc:creator>Jean-Claude Alexandre Ho</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Nov 2009 23:03:44 +0000</pubDate>
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		<description>Mittlerweile hat die umtriebige Autorin ihren "Lumpenadvokaten" auch verfilmt. Im Mai kam der Film in die französischen Kinos, einen deutschen Verleih hat er leider nicht gefunden. Frankophone können sich den Film aber auf DVD anschauen, die heute unter dem Originaltitel "Commis d'office" erschienen ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mittlerweile hat die umtriebige Autorin ihren &#8220;Lumpenadvokaten&#8221; auch verfilmt. Im Mai kam der Film in die französischen Kinos, einen deutschen Verleih hat er leider nicht gefunden. Frankophone können sich den Film aber auf DVD anschauen, die heute unter dem Originaltitel &#8220;Commis d&#8217;office&#8221; erschienen ist.</p>
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