justament fünf 2007
30Drum herum
T
osender Beifall ertönte im Zuschauerbe-
reich des Frankfurter Schwurgerichts-
saals, als am 28. Juli 2003 der Vorsitzende
Richter das Urteil über Magnus Gäfgen,
damals 28, verkündete: Lebenslänglich mit
dem Zusatz Seine Schuld wiegt besonders
schwer wegen Mordes an dem elfjährigen
Bankierssohn Jakob von Metzler. Das
heißt, vor seinem fünfzigsten Geburtstag
wird Gäfgen höchstwahrscheinlich nicht in
Freiheit kommen. Vor Gericht hatte der
Täter, der seit 1996 an der Frankfurter
Johann-Wolfgang von Goethe-Universität
Jura studierte und sich im Examen befand,
ein umfassendes Geständnis abgelegt. Das
erste juristische Staatsexamen legte Gäf-
gen noch während der Untersuchungshaft
in der JVA Weiterstadt im Wintersemester
2002/2003 mit der Gesamtnote befriedi-
gend ab. Die Anstaltsleitung hatte eine
Ausführung des mutmaßlichen Mörders
zum Justizprüfungsamt nach Frankfurt
abgelehnt, so dass sich die Prüfungskom-
mission in den Weiterstadter Knast begab.
Ein bis heute einmaliger Vorgang in der
deutschen Rechtsgeschichte. In seinem
Buch Allein mit Gott. Der Weg zurück,
das 2005 im Atlantic-Millenium-Verlag
Bendorf (ISBN 3-00-017114-2, 230 Seiten,
29,50 Euro) erschienen ist, schildert Gäf-
gen die Hintergründe des Verbrechens, den
Prozessverlauf und sein Leben in Haft.
Über den Moment, als er zum ersten Mal
den Gerichtssaal betreten musste, schreibt
der Kindsmörder: In den Gesichtern der
Zuschauer erkannte ich Verachtung und
Hass. An der rechten Seite saßen einige
Referendare. Wie gerne hätte ich in diesem
Augenblick auf ihren Plätzen gesessen.
Der Fall Gäfgen gehört zu den wohl
spektakulärsten Verbrechen der deutschen
Nachkriegsgeschichte. Überdies hatte er
ein juristisches Nachspiel für den damali-
gen
Frankfurter
Polizeivizepräsidenten
Wolfgang Daschner und einen Kripobeam-
ten. Sie wurden zu Geldstrafen auf Bewäh-
rung verurteilt, da sie Gäfgen nach seiner
Festnahme am 30. September 2002 in der
Tiefgarage des Frankfurter Flughafens mit
körperlicher Gewalt gedroht hatten, wenn
er nicht das Versteck seines Opfers preisge-
ben würde. Gäfgen wollte gerade mit sei-
ner Freundin und dem erpressten Geld in
den Urlaub nach Fuerteventura fliegen.
Erst unter dem Druck der Polizeiverneh-
mung gab der Jurastudent zu, dass er den
kleinen Jakob drei Tage zuvor unter einem
Vorwand in seine Wohnung gelockt und
dort qualvoll erstickt hatte. Anschließend
fuhr er zur Villa der Familie von Metzler
und warf den präparierten Erpresserbrief,
worin er eine Million Euro Lösegeld for-
derte, über den Zaun. Die Leiche des Kin-
des versenkte Gäfgen in einem See bei Bir-
stein in Osthessen.
Der Fall schlägt bis heute hohe Wellen,
denn am 10. April 2007 nahm der Europä-
ische Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) in Straßburg eine Beschwerde sei-
nes Anwalts Dr. Michael Heuchemer wegen
der Foltervorwürfe zur Entscheidung an.
Damit kann mein Mandant auf eine
Wiederaufnahme des Verfahrens hoffen,
sagt Heuchemer. Die Gewinnaussichten
sind nach Expertenmeinung gut. So hält
Hans-Ullrich Paeffgen, Strafrechtsprofes-
sor an der Universität Bonn und führender
Kommentator der Europäischen Men-
schenrechtskonvention ein Obsiegen für
sehr, sehr wahrscheinlich. Heuchemer
geht es ums Prinzip: Wir erhoffen eine
Leitentscheidung
gegen
Folter
und
Geständniserzwingung, die mit einem
Rechtsstaat nichts zu tun haben, sagt der
Oxford-Absolvent - und gibt sich für das
Urteil ebenfalls optimistisch.
Nobeldiskos und Edelboutiquen
Mit dem erpressten Geld wollte sich Gäf-
gen, der aus bescheidenen Verhältnissen
stammt, ein Leben in Luxus leisten. Jahre-
lang hatte er ehrenamtlich als Jugendbe-
treuer in einer katholischen Gemeinde
gearbeitet und Ferienfreizeiten organisiert.
Mit 27 Jahren verliebte er sich in eine
damals 16-Jährige Schülerin, der der
mittellose Student vorgaukelte, über ein
beträchtliches Vermögen zu verfügen
und neben dem Studium bereits in einer
renommierten Kanzlei zu arbeiten. Shop-
pingtouren durch Edelboutiquen und Par-
tys in Nobeldiskos, bei denen Maggi
auch schon mal eine Wodkaflasche für 300
Euro rund gehen ließ, bestimmten fortan
sein Leben und das seiner wesentlich jün-
geren Bekannten. Bezahlt wurde das spen-
dable Gebaren aus mühsam Erspartem, aus
Nebenjobs als Freizeitanimateur und Ver-
käufer auf Messen. Die Fassade des wohl-
habenden Selfmademans ließ sich nur für
eine begrenzte Zeit aufrecht erhalten. Gäf-
gens Erspartes schmolz dahin wie Schnee
in der Sonne. Es dauerte nicht lange, da
waren der Bausparvertrag aufgezehrt und
die letzten Reserven des über Jahre
bedienten Rentenfonds restlos verfrüh-
stückt. Anfang September 2002 war der
spätere Kindsmörder, dem die Richter eine
hohe kriminelle Energie bescheinigten,
auf seinem Kreditkartenkonto mit rund
5000 Euro im Minus und hatte Angst, sich
zu offenbaren. Geld musste her, viel Geld.
Im Prozess sprach er von einer angeblichen
Kurzschlusshandlung. Ich war die Mario-
nette meiner selbst, jammerte er dem
Richter vor. Doch die polizeilichen Ermitt-
lungen ergaben ein anderes Bild. Dem-
nach hatte Gäfgen die Tat vorbereitet. Die
Tötung des Kindes war Teil eines perfiden
Plans, den er skrupellos bis zum bitteren
Ende durchzog.
Vom Campus in den Knast
Kindsmörder Magnus Gäfgen hat im Gefängnis sein erstes Jura-Staatsexamen abgelegt
Benedikt Vallendar
Lebenslänglich mit besonderer Schwere der
Schuld - Ex-Jurastudent Magnus Gäfgen bei
einer Ausführung im Landgericht Marburg am
31. Mai 2006.
www.magnus-gaefgen.de
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