justament fünf  2007 30Drum herum T osender Beifall ertönte im Zuschauerbe- reich   des   Frankfurter   Schwurgerichts- saals, als am 28. Juli 2003 der Vorsitzende Richter  das  Urteil  über  Magnus  Gäfgen, damals 28, verkündete: Lebenslänglich mit dem Zusatz „Seine Schuld wiegt besonders schwer“ wegen Mordes an dem elfjährigen Bankierssohn    Jakob    von    Metzler.    Das heißt,  vor  seinem  fünfzigsten  Geburtstag wird Gäfgen höchstwahrscheinlich nicht in Freiheit  kommen.  Vor  Gericht  hatte  der Täter,   der   seit   1996   an   der   Frankfurter Johann-Wolfgang von Goethe-Universität Jura studierte und sich im Examen befand, ein umfassendes Geständnis abgelegt. Das erste  juristische  Staatsexamen  legte  Gäf- gen noch während der Untersuchungshaft in der JVA Weiterstadt im Wintersemester 2002/2003 mit der Gesamtnote „befriedi- gend“  ab.  Die  Anstaltsleitung  hatte  eine Ausführung   des   mutmaßlichen   Mörders zum   Justizprüfungsamt   nach   Frankfurt abgelehnt, so dass sich die Prüfungskom- mission in den Weiterstadter Knast begab. Ein  bis  heute  einmaliger  Vorgang  in  der deutschen    Rechtsgeschichte.    In    seinem Buch  „Allein  mit  Gott.  Der  Weg  zurück“, das   2005   im   Atlantic-Millenium-Verlag Bendorf (ISBN 3-00-017114-2, 230 Seiten, 29,50  Euro)  erschienen  ist,  schildert  Gäf- gen die Hintergründe des Verbrechens, den Prozessverlauf   und   sein   Leben   in   Haft. Über den Moment, als er zum ersten Mal den Gerichtssaal betreten musste, schreibt der  Kindsmörder:  „In  den  Gesichtern  der Zuschauer  erkannte  ich  Verachtung  und Hass.  An  der  rechten  Seite  saßen  einige Referendare. Wie gerne hätte ich in diesem Augenblick auf ihren Plätzen gesessen“. Der  Fall  Gäfgen  gehört  zu  den  wohl spektakulärsten Verbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte.   Überdies   hatte   er ein juristisches Nachspiel für den damali- gen Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner und einen Kripobeam- ten. Sie wurden zu Geldstrafen auf Bewäh- rung verurteilt, da sie Gäfgen nach seiner Festnahme am 30. September 2002 in der Tiefgarage des Frankfurter Flughafens mit körperlicher Gewalt gedroht hatten, wenn er nicht das Versteck seines Opfers preisge- ben würde. Gäfgen wollte gerade mit sei- ner Freundin und dem erpressten Geld in den   Urlaub   nach   Fuerteventura   fliegen. Erst  unter  dem  Druck  der  Polizeiverneh- mung gab der Jurastudent zu, dass er den kleinen Jakob drei Tage zuvor unter einem Vorwand  in  seine  Wohnung  gelockt  und dort  qualvoll  erstickt  hatte.  Anschließend fuhr  er  zur  Villa  der  Familie  von  Metzler und  warf  den  präparierten  Erpresserbrief, worin  er  eine  Million  Euro  Lösegeld  for- derte, über den Zaun. Die Leiche des Kin- des versenkte Gäfgen in einem See bei Bir- stein in Osthessen. Der Fall schlägt bis heute hohe Wellen, denn am 10. April 2007 nahm der Europä- ische     Gerichtshof     für     Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eine Beschwerde sei- nes Anwalts Dr. Michael Heuchemer wegen der  Foltervorwürfe  zur  Entscheidung  an. „Damit    kann    mein    Mandant    auf    eine Wiederaufnahme  des  Verfahrens  hoffen“, sagt   Heuchemer.   Die   Gewinnaussichten sind  nach  Expertenmeinung  gut.  So  hält Hans-Ullrich  Paeffgen,  Strafrechtsprofes- sor an der Universität Bonn und führender Kommentator     der     Europäischen     Men- schenrechtskonvention   ein   Obsiegen   für „sehr,   sehr   wahrscheinlich.“   Heuchemer geht  es  ums  Prinzip:  „Wir  erhoffen  eine Leitentscheidung gegen Folter und Geständniserzwingung,     die     mit     einem Rechtsstaat nichts zu tun haben“, sagt der Oxford-Absolvent - und gibt sich für das Urteil ebenfalls optimistisch. Nobeldiskos und Edelboutiquen Mit dem erpressten Geld wollte sich Gäf- gen,  der  aus  bescheidenen  Verhältnissen stammt, ein Leben in Luxus leisten. Jahre- lang hatte er ehrenamtlich als Jugendbe- treuer    in    einer    katholischen    Gemeinde gearbeitet und Ferienfreizeiten organisiert. Mit   27   Jahren   verliebte   er   sich   in   eine damals    16-Jährige    Schülerin,    der    der mittellose  Student  vorgaukelte,  über  ein „beträchtliches   Vermögen“   zu   verfügen und  neben  dem  Studium  bereits  in  einer renommierten  Kanzlei  zu  arbeiten.  Shop- pingtouren durch Edelboutiquen und Par- tys   in   Nobeldiskos,   bei   denen   „Maggi“ auch schon mal eine Wodkaflasche für 300 Euro rund gehen ließ, bestimmten fortan sein Leben und das seiner wesentlich jün- geren Bekannten. Bezahlt wurde das spen- dable Gebaren aus mühsam Erspartem, aus Nebenjobs als  Freizeitanimateur und Ver- käufer auf Messen. Die Fassade des wohl- habenden Selfmademans ließ sich nur für eine begrenzte Zeit aufrecht erhalten. Gäf- gens Erspartes schmolz dahin wie Schnee in der Sonne. Es dauerte nicht lange,  da waren der Bausparvertrag aufgezehrt und die    letzten    Reserven    des    über    Jahre bedienten   Rentenfonds   restlos   verfrüh- stückt.  Anfang  September  2002  war  der spätere Kindsmörder, dem die Richter eine „hohe  kriminelle  Energie“  bescheinigten, auf   seinem   Kreditkartenkonto   mit   rund 5000 Euro im Minus und hatte Angst, sich zu offenbaren. Geld musste her, viel Geld. Im Prozess sprach er von einer angeblichen Kurzschlusshandlung. „Ich war die Mario- nette   meiner   selbst“,   jammerte   er   dem Richter vor. Doch die polizeilichen Ermitt- lungen  ergaben  ein  anderes  Bild.    Dem- nach hatte Gäfgen die Tat vorbereitet. Die Tötung des Kindes war Teil eines perfiden Plans,  den  er  skrupellos  bis  zum  bitteren Ende durchzog. Vom Campus in den Knast Kindsmörder Magnus Gäfgen hat im Gefängnis sein erstes Jura-Staatsexamen abgelegt Benedikt Vallendar Lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld - Ex-Jurastudent Magnus Gäfgen bei einer Ausführung im Landgericht Marburg am 31. Mai 2006. www.magnus-gaefgen.de Informationen