R echtsanwalt    Klaus    Stähle    empfängt den  Besucher  herzlich  in  einem  groß- zügigen  Design-Besprechungszimmer.  Es herrscht offensichtlich eine lockere Atmos- phäre  in  der  Kanzlei,  wie  auch  der  fröh- lichen Sekretärin anzumerken ist. Ob dies am Schwerpunkt Arbeitsrecht liegen kann? Ursprünglich   hieß   die   Sozietät   noch Klemm Schulz und bestand aus den Kolle- gen RA Klemm (Fachanwalt für Strafrecht und  Notar)  und  RA  Ralf-Rüdiger  Schulz (Fachanwalt  für  Arbeitsrecht  und  Media- tor).  Der  „Interviewte“  sei  1992  als  Refe- rendar dazu gekommen und habe anschei- nend die Kanzleigründer durch besonderes Engagement von sich überzeugen können, meint Stähle, sodass er fast augenblicklich als  gleichberechtigter  Gesellschafter  auf- genommen   wurde.   Die   Kanzlei   Klemm Schulz   Stähle   existierte   fortan   während 12 Jahren und löste sich erst letztes Jahr auf,  um  sich  nunmehr  als  Schulz  Stähle ausschließlich auf Arbeitsrecht zu konzen- trieren.  Von  einst  12  Mitarbeitern  redu- zierte sich die Sozietät auf sechs Personen, das heißt auf zwei Anwälte, zwei Sekrek- tärinnen, einen Referendar und eine Putz- frau (welche man nicht vergessen dürfe, so Stähle).  „Wir  bauen  aber  wieder  auf  ...“, meint er; es steige bereits im Juli eine neue Anwältin ein. Firmenphilosophie Die  Sozietät  konzentriert  sich  wie  gesagt auf  Arbeitsrecht.  Sie  gilt  dabei  als  regio- nale,    von    sozialem    Denken    geprägte, gewerkschaftsnahe   Kanzlei   und   vertritt hauptsächlich Arbeitnehmer und Betriebs- räte.  Durch  ihren  Ruf  würden  sie  dann auch prinzipiell wenig Arbeitsgeber aufsu- chen.  Mit  Individualarbeitsrecht  und  kol- lektivem Arbeitsrecht als Schwerpunkte sei Schulz   Stähle   in   letzterem   mittlerweile sogar    eine    der    größten    spezialisierten Kanzleien. Mandanten kämen hauptsäch- lich auf Empfehlung zu ihnen. Als Anwalt übernimmt   man   in   dieser   Kanzlei   also sowohl   kleinere   „Routineverfahren“   vor dem   Arbeitsgericht   als   auch   langanhal- tende  und  komplexe  Verhandlungen  um z. B.   Sanierungsmaßnahmen   zu   planen oder Kündigungen zu verhindern. Die    Sozietät    organisiert    außerdem Seminare.  Die  Anwälte  schulen  Betriebs- räte – zum Teil in Gewerkschaftsräumlich- keiten und zum Teil in der Kanzlei selber – um  sie  in  betriebsverfassungsrechtlichen Fragen,  in  arbeitsrechtlichen  Grundlagen sowie   in   aktuellen   Entwicklungen   „fit“ (sic)    und    dadurch    handlungsfähig    zu machen. Politisch gesehen Man  kann  sich  vorstellen,  wie  nahe  ein Fachbereich wie Arbeitsrecht die politische Lage widerspiegelt. Gerade in Berlin sei das produzierende Gewerbe seit dem Mauerfall stark    zurück    gegangen,    während    der Bedarf  im  Dienstleistungssektor  anstieg. Mit der Konsequenz von u. a. sehr vielen Kündigungen und befristeten Arbeitsstel- len (bzw. des Teilzeit- und Befristungsge- setzes vom 21.12.2000 – TzBfG) und dem Übergang     vom     gewöhnlichen     Kündi- gungsprozess  zum  sog.  Entfristungspro- zess. Es werde heute lange und verbittert um eine Arbeitsstelle gekämpft, wo früher noch  viel  einfacher  zu  einem  Vergleich gefunden werden konnte. Auf dem heuti- gen   Arbeitsmarkt   werde   um   die   Stelle gerungen; wie auch immer es sich auf das Verhältnis   zwischen   den   Parteien   auch auswirken möge. Zusätzlich ist der Anreiz Abfindungen zu akzeptieren weiter gesun- ken, weil diese nun seit Anfang des Jahres nicht mehr steuerfrei sind. Im Koalitions- vertrag   vorgesehen,   ist   im   Übrigen   die Anhebung  gewisser  Schwellenwerte,  wo- durch  u.  a.  die  Möglichkeit  einer  zwei- jährigen   Probezeit   bestünde.   In   diesem Zeitraum wende sich der Angestellte bzw. Proband  allerdings  kaum  an  spezialisierte Arbeitsrechtler,    so    Stähle.    Der    durch- schnittliche  Mandant  blicke  auf  eine  viel längere Berufserfahrung zurück. Mediation Ein  weiteres  Thema  bei  Schulz  Stähle  ist die  zusätzliche  Ausbildung  des  Rechtsan- walts Schulz in Mediation. Stähle erzählt, dass   die   Kollegen   ursprünglich   hofften, dieser Pluspunkt würde sich wirtschaftlich bemerkbar machen. Inzwischen kamen sie zu  der  Feststellung,  dass  Mediationsge- schick  im  Bereich  Arbeitsrecht  zwar  nicht schade,  jedoch  auch  keine  große  Einzel- rolle  spielen  könne,  anders  als  z.  B.  im Familienrecht.   Mit   der   Vertretung   von Betriebsräten wird im Übrigen bereits Stel- lung     bezogen,     weswegen     zusätzliche Mediation gar nicht mehr in Frage käme. Referendariat bei Schulz Stähle? Überzeugende  und  vor  allem  überzeugte Bewerber,    die    sich    zum    (kollektiven) Arbeitsrecht berufen fühlen, hätten in der Kanzlei  durchaus  Chancen,  meint  Stähle und zwar vom Referendariat bis zur Über- nahme.   Das   Gebiet   ist   alles   andere   als wertneutral und eignet sich, zumindest bei Schulz   Stähle,   für   engagierte,   politisch interessierte Juristen, die trotz aller Profes- sionalität immer auch ein wenig mit dem Mandanten mitleiden können. Im Arbeits- recht  ist  eine  wirtschaftliche  Perspektive und eine steile Karriere vielleicht schwieri- ger als z. B. im Wettbewerbs- oder Steuer- recht,   man   kann   es   aber   offensichtlich auch  so  betreiben,  dass  man  ein  gutes Auskommen davon hat. Mit einer sozialen Ader    und    einer    eher    linksorientierten Einstellung   findet   man   wohl   allerdings leichter dazu. Kanzleireport 17 justament drei  2006 Von sozialem Denken geprägt Zu Gast bei Schulz-Stähle-Anwaltssozietät für Arbeitsrecht Isabelle Eggler Anwaltssozietät Schulz Stähle Güntzelstraße 63 · 10717 Berlin www.schulz-staehle.de info@schulz-staehle.de Informationen Rechtsanwalt Klaus Stähle